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Haufe aktuell: Gesetzliche Änderungen in der Sozialversicherung zum 1. Juli haben Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung

Freiburg (ots)

Ab 1. Juli greifen weitreichende Änderungen in
der Sozialversicherung als Folge der Gesundheitsreform. Dadurch kommt
es zu einer Umstellung des Beitragssystems. So dass in den Lohn- und
Gehaltsabteilungen ein erheblicher Mehraufwand zu betreiben ist. Ab
dem Stichtag muss bei der Entgeltabrechnung der neue Zusatzbeitrag
zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Diese
Aktualisierungen in die Arbeitsabläufe zu integrieren ist Pflicht,
anderenfalls berechnet der Unternehmer die Krankenkassenbeiträge der
Arbeitnehmer falsch.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Die Kassen senken den Beitrag um 0,9 %, erheben aber den neuen
Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den der Arbeitnehmer in vollen
Umfang trägt. Der Arbeitgeber senkt somit die Lohnnebenkosten um 0,45
%.
Auch bei einem freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer sinkt
der Arbeitgeberzuschuss um 0,45 %. Der Höchstzuschuss für privat
krankenversicherte Arbeitnehmer sinkt von 252,04 Euro auf 236,18
Euro. Gleitzonenbeschäftigte werden ebenfalls mit dem 0,9%
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung belastet. Für sie ist jedoch
auch der Zusatzbeitrag aus dem niedrigeren
Gleitzonen-Bemessungsentgelt zu ermitteln.
Ab dem gleichen Stichtag gilt die neue Lohnpfändungstabelle. Die
Lohnpfändungsfreigrenzen werden von 939,99 EUR auf 989,99 EUR
monatlich angehoben.
Weitere Informationen unter http://www.haufe.de und
   http://www.personal-office.de.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de

Aktuelle Pressemitteilungen, digitale Pressemappen zu den einzelnen
Produkten und die Möglichkeit, Rezensionsexemplare online zu
bestellen und Produktabbildungen und Pressetexte herunterzuladen.
http://presse.haufe.de

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