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Bundesverband Direktvertrieb kritisiert Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung

Berlin (ots)

Der Bundesverband Direktvertrieb bezweifelt, dass die Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung, die zum 1. April 2008 in Kraft treten wird, die herrschende Rechtsunsicherheit beseitigen wird. "Bedauerlicherweise hat das Bundesjustizministerium (BMJ) unsere Kritik an der Musterbelehrung nicht in dem Maße berücksichtigt, wie wir uns das gewünscht hätten", so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes.

Abgesehen von einer Übergangsregelung, aufgrund derer die alte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung noch bis zum 30. September 2008 weiterverwendet werden kann, hat das BMJ gegenüber dem Diskussionsentwurf lediglich auf seitenlange Anhänge verzichtet, die die Widerrufsbelehrungen für Fernabsatzverträge, Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und Teilzeit Wohnrechteverträge zusätzlich enthalten sollten. Alle anderen Vorschläge hat das BMJ in den Wind geschlagen.

Insbesondere befürchtet der Bundesverband, dass Kunden nach wie vor Schwierigkeiten haben werden, den Text der Widerrufsbelehrung richtig zu verstehen: "Die neue Muster-Widerrufsbelehrung ist so kompliziert formuliert, dass sie teilweise schon für einen Juristen erst nach mehrmaligem Lesen nachvollziehbar ist. Für einen Verbraucher ist sie ohne rechtliche Beratung kaum zu verstehen", sagt Bohle.

Auch die Forderung, dem Unternehmen für jeden Geschäftstyp bzw. für jede Vertriebsform jeweils eine eigene Musterbelehrung an die Hand zu geben, wurde übergangen. Der Bundesverband hatte einen für den Direktvertrieb geltenden Vorschlag vorgelegt - nun bleibt es bei dem Prinzip "eine für alle". Die Gefahr, dass die Rechtsprechung an der neuen Fassung weitere Fehler und Schwächen entdecke, sei daher groß.

"Für einen Unternehmer ist es ohne juristische Kenntnisse mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die Musterbelehrung durch die Streichung von Passagen und das Hinzufügen besonderer Hinweise auf den konkreten Fall abzustimmen", so Bohle. "Unter den gegebenen Umständen ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch die neugefasste Musterwiderrufsbelehrung durch die Rechtsprechung angegriffen wird", ergänzt Dr. Silke Bittner, Rechtsreferentin des Bundesverbandes.

Laut eigener Angaben will das BMJ demnächst Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zur Muster-Widerrufsbelehrung enthalten soll. Wann das Gesetz kommen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Pressekontakt:

Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221
10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83
Fax: 030. 23 63 56 88
E-Mail: marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
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