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VPRT-Vorstand appelliert an Rundfunkkommission der Länder: Novelle des Rundfunkstaatsvertrages muss korrigiert werden - privatem Rundfunk droht massive Verschlechterung bei Verbreitung

Berlin (ots)

Mit einem Schreiben an die Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der Länder hat der Vorstand des Verbandes Privater 
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) nach seiner Sitzung in Berlin 
vor einer weitreichenden Benachteiligung der privaten 
Rundfunkanbieter durch die von den Ländern vorgesehene Novelle des 
Rundfunkstaatsvertrages gewarnt. Der Verband fordert die Länder 
dringend auf, wesentliche Punkte des Staatsvertragsentwurfs zu 
korrigieren. Die aktuellen Pläne würden die digitale 
Verbreitungssituation des privaten Fernsehens und noch gravierender 
des privaten Hörfunks in Deutschland dramatisch verschlechtern.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir appellieren an die Länder, diese
eklatante Fehlentwicklung aufzuhalten und die Vorlage noch vor der 
Beratung der Regierungschefs kommende Woche entsprechend anzupassen. 
Der Entwurf bringt das Verhältnis von Pflichten und Rechten der 
Privaten vollständig aus dem Gleichgewicht. Die Länder werden ihrer 
Kernaufgabe zur nationalen Vielfaltsicherung damit nicht gerecht und 
spielen denjenigen in die Hand, die die Länderkompetenzen in diesem 
Bereich ohnehin untergraben wollen."
Hauptkritikpunkt des VPRT ist die Bestimmung zur Weiterverbreitung
auf Plattformen. Während der private Rundfunk schon durch die 
Liberalisierung der Belegungsvorschriften für Plattformbetreiber 
benachteiligt wird, verschärft sich die Situation noch einmal 
dadurch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine allumfassende 
Vorrangstellung eingeräumt werden soll. Dies führt soweit, dass 
private Fernseh- und Hörfunkprogramme gegenüber 
öffentlich-rechtlichen Angeboten einschließlich deren 
programmbegleitender Telemedien pauschal schlechter gestellt würden. 
"Jede noch so umstrittene öffentlich-rechtliche Mediathek oder 
Partnervermittlung hätte damit auf allen Plattformen Vorrang vor 
privaten Rundfunkangeboten. Da stellt sich in letzter Konsequenz die 
Frage, ob der Gesetzgeber den privaten Rundfunk damit bewusst aus dem
System der demokratischen Vielfaltsicherung durch ein duales 
Rundfunksystem entlassen will. Das hätte weitreichende Konsequenzen 
für alle Bereiche der Rundfunkregulierung und wäre eine Katastrophe 
für die private Medienwirtschaft", so Dr. Tobias Schmid, 
Vizepräsident Fernsehen und Multimedia des VPRT.
Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident Radio und Audiodienste des 
VPRT, verweist auf die besonders dramatische Situation für das Radio.
Hier gebe es nicht einmal eine Regelung, die wie im Fernsehbereich 
ein auch dort nicht ausreichendes "Vielfaltsdrittel" bei der 
Kapazitätsvergabe von Plattformen vorgebe. "Damit droht das Radio auf
neuen digitalen Plattformen ausgesperrt zu werden," so Hillmoth. Auf 
Grund der elementaren Bedeutung des Radios, gerade in regionalen und 
landesweiten Kommunikationsräumen aber auch für neue bundesweite 
Angebote, müsse hier eine andere Regelung getroffen werden.
Der VPRT-Vorstand hat sich vor diesem Hintergrund in seinem 
Schreiben an die Länder dafür eingesetzt, dass Verbreitungsregelungen
zur Absicherung der privaten Vielfalt über das vorgesehene Drittel 
von Kapazitäten hinausgehen müssen und für den privaten Hörfunk eine 
entsprechende Regelung getroffen wird. Dem Rundfunk muss bei den 
Verbreitungsregelungen ein Vorrang vor Telemedienangeboten - bei 
einer angemessenen Berücksichtigung vergleichbarer Telemedien - 
eingeräumt werden. Die im Entwurf vorgenommene doppelte Absicherung 
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss durch eine am Bedarf 
orientierte Zuordnung/Zuweisung ersetzt werden. Die Vorrangregelung 
öffentlich-rechtlicher Telemedien ist ebenfalls aus dem Entwurf zu 
streichen.
Pressesprecher:
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.:  030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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