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VPRT: Zentrale Anforderungen der EU-Kommission bislang nicht erfüllt Einigung der ARD zum Drei-Stufen-Test ist zu kurz gesprungen

Berlin (ots)

Zur heutigen Einigung der ARD-Hauptversammlung auf
einen so genannten Drei-Stufen-Test durch Intendanten und 
Gremienvorsitzende äußerte sich der Präsident des Verbandes Privater 
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, kritisch: "Die 
formale Verständigung auf den Ablauf des Drei-Stufen-Tests, der 
ohnehin durch die Ergebnisse des Beihilfeverfahrens vorgegeben ist, 
erfüllt noch lange nicht die zentralen Anforderungen der 
EU-Kommission." Der Aufnahme neuer oder wesentlich veränderter 
Angebote müsse eine förmliche Beauftragung vorangehen. "Wenn sich die
ARD heute für die Verabschiedung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens 
feiert, übersieht sie geflissentlich, dass zwei zentrale 
Voraussetzungen noch fehlen: Zum einen ist Grundlage jedweder Prüfung
des Drei-Stufen-Tests die gesetzliche Auftragsdefinition. Zweitens 
obliegt der Abschluss des Verfahrens der Rechtsaufsicht der Länder. 
Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht
am Ende!", so Doetz.
Zudem bemängelt der VPRT die bislang noch nicht näher 
konkretisierte Einbeziehung Dritter und deren Stellungnahmen 
ausschließlich durch die Anstaltsgremien: "Ein solches Verfahren ohne
externe Kompetenz und Kontrolle ist weder transparent noch 
zukunftsweisend. Um wirklich bewerten zu können, was neue oder 
veränderte Angebote für den Markt bedeuten, müsste ein unabhängiges 
Gremium - wie z. B. die Monopolkommission - zur Gesamtmarktanalyse 
eingesetzt werden", erklärte Doetz.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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