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VPRT zur Verhandlung des Gebührenverfahrens von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe muss Chance zu Grundsatzurteil nutzen

Berlin (ots)

  • Verfahren zur Gebührenfestsetzung entspricht nicht mehr den verfassungsgemäßen Vorgaben und den Anforderungen der multimedialen Welt
  • Public-Value-Gedanke muss Leitmotiv für Gebührenlegitimation von neuen Angeboten werden
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat sich 
vor der mündlichen Verhandlung am kommenden Mittwoch beim 
Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ARD, ZDF und DLR 
gegen das letzte Verfahren der Bundesländer zur Festsetzung der 
Rundfunkgebühr für eine grundsätzliche Reform des Modells zur 
Gebührenfestsetzung ausgesprochen. Der VPRT wird in der Verhandlung 
am Mittwoch durch Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur von der Universität 
Hamburg vertreten.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Das derzeitige 
Gebührenfestsetzungsverfahren bedarf einer grundlegenden Reform - es 
entspricht nicht mehr den verfassungsmäßigen Vorgaben. Fehler bei der
Bedarfsanmeldung durch mangelnde Binnenkontrolle in den Anstalten 
können durch die Prüfung der KEF nicht mehr korrigiert werden. In 
Verbindung mit der unzureichenden Auftragsdefinition des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsteht ein `Teufelskreis´, der den
Anforderungen an eine positive Rundfunkordnung nicht mehr gerecht 
wird. Die Anstalten können ihr Wachstum in neue Märkte praktisch 
selbst bestimmen. Dagegen sollte das Gericht ein Signal setzen." Das 
Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt Mitte der 90er Jahre in 
Rundfunkfragen entschieden.
"Die zuständige Kammer hat nun auf absehbare Zeit die einmalige 
Chance, den mit der Digitalisierung einhergehenden wesentlichen 
Umbrüchen in der Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Neben einer 
präziseren Aufgabenbeschreibung kann es auch auf eine 
verfahrenstechnische Absicherung hinwirken", so Doetz weiter.
Der VPRT schlägt hierzu eine "Kollisionsordnung" des dualen 
Rundfunkmodells vor, in dem auch ein "Public Value"-Test für neue 
Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthalten ist. Damit 
können sowohl die Auswirkungen neuer öffentlich-rechtlicher Angebote 
auf die private Medienwirtschaft als auch die Gemeinwohlverantwortung
von ARD und ZDF gegenüber dem Gebührenzahler überprüft werden. Auch 
nach der Entscheidung aus Brüssel aus der letzten Woche müssen neue 
gebührenfinanzierte Dienste ein bestimmtes Legitimationsverfahren 
durchlaufen, in dem erstmalig marktrelevante Auswirkungen geprüft 
werden. Dieser Ansatz müsse auch bei der Frage des 
Gebührenfestsetzungsverfahren umgesetzt werden, so Doetz. "Nur so 
können wir eine transparente Diskussion darüber führen, was ARD und 
ZDF im Digitalen leisten müssen und was der Markt schon anbietet. Die
Binnenkontrolle oder die Selbstverpflichtungen der Anstalten sind 
dafür kein taugliches Mittel." Letztlich gelte es, nach der aktuellen
Entscheidung der EU-Kommission aus Brüssel einem Missverständnis bei 
ARD und ZDF vorzubeugen: "Mitnichten ist es so, dass alles, was die 
Kommission in ihrer aktuellen Entscheidung für nicht 
beihilferechtswidrig hält, nach deutschem Rundfunk- und 
Verfassungsrecht automatisch zulässig ist".

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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