BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
TARIFWERK ZUKUNFT schafft Planungssicherheit für Verlage und Redakteure
Gehälter steigen 2014 um 2,5 Prozent und 2015 um 1,5 Prozent
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und die Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di haben sich in der elften Verhandlungsrunde am Mittag des 24. April 2014 in Berlin auf ein neues Tarifwerk geeinigt. "Unser TARIFWERK ZUKUNFT schafft Planungssicherheit für die Verlage wie für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen", sagte dazu BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. Beide Seiten hätten in den langwierigen Verhandlungen nach Kompromisslösungen gesucht, um angesichts der tiefgreifenden strukturellen Umbrüche in der Branche die Zeitungsunternehmen zukunftsfest zu machen. Dies sei zu einem großen Stück gelungen und werde auch zur Erhaltung des Flächentarifvertrags beitragen.
Die Tarifparteien einigten sich unter anderem auf eine lineare Erhöhung der Gehälter zum 1. Mai 2014 um 2,5 Prozent und zum 1. April 2015 um 1,5 Prozent bei einer Laufzeit von 29 Monaten des Gehaltstarifvertrags bis zum 31. Dezember 2015. Daneben wurde auch die Struktur, orientiert an dem sich verändernden Berufsbild des Redakteurs, neu organisiert und die derzeit bestehende Berufsjahresstaffel von 11 Berufsjahren auf 15 Berufsjahre gestreckt.
Zugleich werden Urlaubsgeld und Jahresleistung von 1,75 Monatsgehältern auf 1,5 Monatsgehälter abgesenkt - und zwar bei den Berufseinsteigern und den Nordländern (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern) sofort, um den schwierigen wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Region Rechnung zu tragen. Bei den übrigen Redakteuren wird die Absenkung verteilt auf fünf Jahre. Berufseinsteiger haben künftig Anspruch auf 30 Tage Urlaub; für bisher erreichte höhere Urlaubsansprüche gilt Besitzstandswahrung. Für den Manteltarifvertrag wurde eine fünfjährige Laufzeit bis 31. Dezember 2018 vereinbart.
Die Onliner in Zeitungsredaktionen werden bis spätestens 30. September 2014 in den Tarif eingruppiert und fallen ab 30. Juni 2016 auch unter den Manteltarifvertrag.
Zum TARIFWERK ZUKUNFT zählen darüber hinaus der Volontärstarifvertrag, der künftig in der zweijährigen Ausbildung auch neue Inhalte wie digitales Publizieren enthalten wird, sowie der Tarifvertrag über die Altersversorgung, der bei unverändertem Versorgungsniveau und unter Beibehaltung der Allgemeinverbindlichkeit modernisiert wird.
Gehaltszuwächse gibt es auch für die arbeitnehmerähnlichen Freien (Tarifvertrag 12 a), die am 1. Juni 2014 und am ersten Mai 2015 jeweils 1,8 Prozent mehr erhalten.
"Wir wollen zusätzlich mit den Gewerkschaften in einen regelmäßigen Qualitätsdialog treten", erläuterte BDZV-Verhandlungsführer Wallraf. Dies solle zum Beispiel auch der Erprobung von Klauseln für eine erfolgsabhängige Vergütung dienen oder zur Abstimmung von Seminarinhalten zur Weiterbildung der Redakteure.
Für die Annahme des TARIFWERKS ZUKUNFT haben die Verhandlungsparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. Juni vereinbart und tritt danach in Kraft.
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