Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Richtig Riestern ist nicht einfach! Tipps, was man unbedingt beachten sollte
Neustadt a. d. W. (ots)
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Nach den vielen Einschnitten bei der gesetzlichen Rente ist eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter unverzichtbar. Für Arbeitnehmer bieten sich neben der betrieblichen Altersversorgung vor allem Riester-Verträge an. Über diese kann mit vergleichsweise geringen eigenen Beiträgen eine ordentliche Zusatzrente angespart werden. "Richtig Riestern ist aber manchmal gar nicht so einfach" meint Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Auf vier Punkte, die allzu oft nicht richtig beachtet werden, weist Strötzel besonders hin:
Riestern rechnet sich nur über die staatlichen Zulagen. Zu der jährlichen Grundzulage von 154 Euro gibt es für jedes vor 2008 geborene Kind noch 185 Euro pro Jahr, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Daher glaubt man kaum, was das ZDF-Magazin "WISO" recherchiert hat: Bei Millionen von Riester-Verträgen werden die Zulagen überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig beantragt. Tipp: Bevollmächtigen Sie einfach Ihren Anbieter, die Anträge alljährlich für Sie zu stellen.
Grund- und Kinderzulagen werden anteilig gekürzt, wenn der Riester-Sparer in seinen Vertrag weniger als 4% der rentenversicherungspflichtigen Bezüge des Vorjahres einzahlt. Aus eigenen Mitteln braucht allerdings nur der Teil des 4%-igen Mindestbeitrags aufgebracht zu werden, der die Zulagen übersteigt. Denn die Zulagen gelten selbst auch als Beiträge. Tipp: Halten Sie bei Lohn- oder Gehaltserhöhungen die 4%-Grenze im Auge und erhöhen Sie Ihren Eigenbeitrag entsprechend. Wer den alten Beitrag stehen lässt, verschenkt einen Teil der Zulagen.
Die Riester-Beiträge sollten auch steuerlich erklärt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob deren Steuerauswirkung höher ist als die Zulagen. Wenn ja, wird die Differenz zwischen der Steuerermäßigung und den geringere Zulagen mit dem Steuerbescheid erstattet. Ein Teil der eingezahlten Beiträge fließt so wieder zurück. Tipp: Wer meint, einen Zulagenantrag nicht stellen zu müssen, weil er dann die volle Steuermäßigung kassieren würde, der irrt. Denn die Zulagen werden von der Steuerermäßigung auch dann abgezogen, wenn sie erst gar nicht beantragt wurden.
Normalerweise können Minijobber/innen keine zulagengeförderte "Riester-Rente" ansparen, weil sie keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Minijobber können aber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Bei 400 Euro Lohn kostet das derzeit 19,60 Euro pro Monat. Dafür bekommt man aber vollwertige Beitragszeiten für die gesetzliche Rente - und die Möglichkeit zu Riestern. Tipp: Besonders interessant für Minijobber, die Kinderzulagen erhalten.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=300" zum Download bereit.
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