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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Steuern 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

W. (ots)

Wenigverdiener, Familien und Alleinerziehende will der Staat 2017 mehr unterstützen. Aus diesem Grund werden gleich drei staatliche Leistungen bzw. Freibeträge erhöht. Außerdem soll die kalte Progression abgemildert werden. Alle Neuerungen im Überblick zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Neuer Grundfreibetrag: Steuerfreies Einkommen steigt auf 8.820 Euro im Jahr

Ab 1. Januar 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe muss ein Single keine Steuern zahlen. Das Doppelte, also 17.640 Euro, steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen.

Mehr für Eltern I: Zwei Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat

Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat und Kind. Folglich erhalten Erziehungsberechtige ab 2017 für das erste und zweite Kind jeweils 192 Euro im Monat, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 223 Euro. In der Regel wird das Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, in etlichen Fällen sogar noch bis zu seinem 25. Geburtstag.

Mehr für Eltern II: Kinderfreibetrag erhöht sich um 108 Euro

Ab 2017 steigt der Kinderfreibetrag von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern bzw. eingetragene Lebenspartner mit Kind, die sich zusammenveranlagen lassen. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind für 2017.

Kalte Progression: Einkommensteuersätze werden an Inflation angepasst

Der Gesetzgeber will die kalte Progression in 2017 ausgleichen, indem er die Einkommensteuersätze an die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 anpasst - und das sind 0,73 Prozent. Die Einkommensteuersätze sind die Rechengröße für die zu zahlende Steuerschuld: Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt auch mehr Steuern. Von "kalter Progression" spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die Inflation ausgleicht, der Arbeitnehmer aber durch eben diese Gehaltserhöhung in einen höheren Steuertarif rutscht. Das Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der Tasche haben kann als vorher.

Kleine Erhöhungen sichern Existenzminimum

Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages will der Gesetzgeber das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern in Deutschland sichern: Jeder soll eine gewisse Summe im Jahr steuerfrei einnehmen dürfen, um damit die wichtigsten Dinge bezahlen zu können. Seit einem Beschluss aus dem Jahr 1994 prüft die Bundesregierung in ihrem sogenannten Existenzminimumbericht alle zwei Jahre, wie hoch diese steuerfreie Summe sein sollte.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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