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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Apotheker informieren Eltern über zahngesunde Ernährung
Nach Cola mit dem Zähneputzen warten

Berlin (ots)

Apotheken informieren Eltern gerne individuell über
die zahngesunde Ernährung ihrer Kinder. Als Durstlöscher empfehlen 
Apotheker Wasser, Früchtetees oder stark verdünnte Saftschorlen. 
Gesüßte Getränke inklusive Fruchtsaft sollten hingegen die Ausnahme 
sein. Säuglinge sollten keinen gezuckerten Tee als Einschlafhilfe 
bekommen. Zur zahngesunden Ernährung gehört auch, dass Eltern ihre 
Kinder nicht mit Süßigkeiten belohnen oder ablenken. Zuckerhaltige 
Zwischenmahlzeiten wie Kekse oder Bonbons können gut durch Obst oder 
kleine Portionen Käse ersetzt werden. Trinken Kinder oder Erwachsene 
säurehaltige Getränke wie Cola oder Orangensaft, sollten sie mit dem 
Zähneputzen mindestens eine halbe Stunde warten. Das gilt auch für 
säurehaltige Lebensmittel wie Essiggurken oder saure Äpfel. Ansonsten
kann der durch die Säure leicht angeraute Zahnschmelz durch die 
Zahnbürste abgeschmirgelt werden. Wartet man mit dem Zähneputzen, 
können die gelösten Mineralien wieder in den Zahnschmelz eingebaut 
werden.
Das Angebot der Apotheken zur Ernährungsberatung wird von Eltern 
rege genutzt. Bundesweit haben sich mehr als 2.000 Apotheker darauf 
spezialisiert. Mehr als die Hälfte aller Eltern von Kleinkindern hat 
sich schon einmal in der Apotheke ausführlich über Ernährungsfragen 
informiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative 
infas-Umfrage bei 3.370 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag der 
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Etwa jede 
vierte Familie mit Schulkindern hat bereits an einem 
Apotheker-Vortrag zu einem Ernährungsthema teilgenommen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen auch unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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