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Bundesapothekerkammer: Nacht- und Notdienst muss besser honoriert werden

Berlin (ots)

Deutschlands Apotheker fordern die Bundesregierung auf, endlich ihre Zusage einzulösen und einen finanziellen Ausgleich für die Zusatzbelastungen durch die zahlreichen Nacht- und Notdienste herbeizuführen. "Die Koalition hat uns die Notdienstpauschale für 2013 fest zugesagt - und die Apotheker warten dringend auf einen Umsetzungsvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Laut einem Zeitungsbericht macht das konsultierte Bundesinnenministerium Bedenken gegen die Art des Aufbringens der notwendigen Finanzmittel geltend. "Wir vertrauen darauf, dass die Bundesregierung einen Weg findet, diese Bedenken auszuräumen. Für die praktische Umsetzung stehen die Landesapothekerkammern bereit."

"Partei- und länderübergreifend ist der Notdienst der Apotheken als wichtige Gemeinwohlpflicht anerkannt und seine Unterfinanzierung unbestritten", sagt Kiefer. "Gerade die Regierungen der Flächenländer - ob schwarz-gelb oder rot-grün - brauchen und wollen eine zukunftsweisende Versorgung ihrer Bevölkerung auch fernab der großen Städte." Für den Jahresbeginn 2013 hatte die Regierungskoalition eine Pauschalvergütung pro Dienst zugesagt, die insbesondere die häufig diensthabenden Apotheken auf dem Lande stärken soll. "Die Landesapothekerkammern sorgen für eine gleichmäßige, bürger- und patientennahe Dienstverteilung in der Fläche - und werden die Notdienstpauschale ebenso gerecht von Rügen bis zum Berchtesgadener Land verteilen. Die Hoffnung der Apotheker auf die Stärkung der wenig lukrativen Versorgungsstandorte auf dem Land darf nicht enttäuscht werden."

Die Regierungskoalition hatte im Herbst 2012 beschlossen, zusätzliche 120 Millionen Euro pro Jahr für die Apothekennotdienste ab dem Jahresbeginn 2013 zu Verfügung zu stellen. Die 21.000 Apotheken leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste. Jede Nacht sowie jeden Sonn- und Feiertag sind in Deutschland etwa 1.400 Apotheken dienstbereit. Bislang darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch auch in Summe kein Gehalt eines Apothekers für 24 Stunden finanzieren.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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