Alle Storys
Folgen
Keine Story von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände mehr verpassen.

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Apotheken bieten Sicherheit
740 Fälle mangelhafter Arzneimittel an Aufsichtsbehörden gemeldet

Berlin (ots)

6.300 Meldungen zu Arzneimittelrisiken gingen aus
den Apotheken im letzten Jahr bei der Arzneimittelkommission der
Deutschen Apotheker (AMK) ein. Mehr als 1.000 Hinweise betrafen
Beobachtungen zu unerwünschten Wirkungen. In 740 Fällen waren die
Mängel der Arzneimittel so gravierend, dass seitens der AMK die
zuständigen Aufsichtsbehörden informiert werden mussten. Die Hinweise
aus den Apotheken führten auch zu 45 Rückrufen ganzer Chargen durch
die jeweiligen Hersteller. Johannes M. Metzger, Präsident der
Bundesapothekerkammer, sieht in der hohen Zahl der Meldungen den
Beleg dafür, wie ernst die Apotheken ihre Aufgabe zur Gewährleistung
der Arzneimittelsicherheit nehmen: "Apothekerinnen und Apotheker
garantieren mit ihrer Fachkompetenz die letzte Sicherheitsstufe,
bevor Arzneimittel an die Verbraucher abgegeben werden".

Pressekontakt:

Elmar Esser
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 400 04-131
Fax: 030. 400 04-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
  • 20.02.2004 – 12:43

    Pressekonferenz: Beratung in Apotheken: Maßnahmen für neue Qualitäts-Offensive

    Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stiftung Warentest gibt am kommenden Donnerstag die Ergebnisse von Testkäufen in deutschen Apotheken bekannt. Wegen des großen Medien-Interesses am Thema "Beratung in der Apotheke" stellen Ihnen die Apotheker unmittelbar im Anschluss ihre Maßnahmen zur ...

  • 19.02.2004 – 09:42

    Zuzahlung bei Medikamenten? / Neuer Online-Rechner informiert schnell und übersichtlich

    Berlin (ots) - Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei Medikamenten neu geregelt. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen haben zum Jahresbeginn ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von ...