ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Aktualisierte Fassung: Traditionelle Chinesische Medizin
Sicherere Vertriebswege auch für chinesische Heilpflanzen
Berlin (ots)
Heilpflanzen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) werden in Deutschland immer populärer. "Unsere Untersuchungen zeigen aber, dass diese Heilpflanzen erhebliche Risiken bergen können" sagte Apotheker Prof. Manfred Schubert-Zsilavecz, Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V. In der Vergangenheit wurden nicht selten Belastungen mit Schwermetallen oder Pestiziden festgestellt. Die chinesischen Bezeichnungen bergen auch Verwechslungsgefahren. Darüber hinaus sind absichtliche Beimengungen nicht deklarierter synthetischer Wirkstoffe bekannt geworden. Schubert-Zsilavecz: "Das ist gefährlich. Wenn zum Beispiel einem "Schlankheitsmittel" aus chinesischen Kräutern, das für jedermann zugänglich im Internet angeboten wird, verschreibungspflichtige Appetitzügler beigemischt werden, erhöht dies zwar die Wirksamkeit enorm. Ohne Deklaration ist das für Patienten aber sehr riskant, denn weder er noch sein Arzt oder der Apotheker können in diesem Fall Gegenanzeigen einschätzen oder auf Nebenwirkungen angemessen reagieren." Erst kürzlich hat der Zoll am Frankfurter Flughafen Millionen Tabletten eines aus dem Ausland illegal eingeführten gefährlichen Schlankheitsmittels sicherstellen können.
Getrocknete Heilpflanzen sind von deutschen Gerichten bisher meist als Lebensmittel eingestuft worden. Bei Heilpflanzen der Traditionellen Chinesischen Medizin zeigt aber schon der Name, dass sie für medizinische Zwecke eingesetzt werden. Apotheker Prof. Thomas Beck, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker: "Wir fordern deshalb, Arzneimittel der TCM der Apothekenpflicht zu unterstellen. Dann hätten die Patienten Gewissheit, dass die abgegebenen Arzneimittel einwandfrei sind. Die Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, die einzelnen Heilpflanzen vor der Herstellung der Arzneimittelmischung auf Identität, Reinheit und Gehalt zu prüfen. Darüber hinaus muss eine möglichst rasche Bewertung erfolgen, welche Pflanzen auf Grund der Wirkstärke ihrer Inhaltsstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen sollten."
Weiterführender Link: www.arzneimittelkommission.info, "Sicherer Zugang zu Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)"
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