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dbb beamtenbund und tarifunion

dbb zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Schieflage bei künftigen Reformschritten vermeiden

Berlin (ots)

Der dbb beamtenbund und tarifunion wertet das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abschmelzung der
Beamtenpensionen als eine Aufforderung an die Regierung, bei
künftigen Reformschritten jede Schieflage zu Lasten der
Versorgungsempfänger zu vermeiden. „Ansonsten läuft der Gesetzgeber
Gefahr, den Boden der Verfassung unter den Füßen zu verlieren“, sagte
dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen am 27. September 2005 in Berlin.
Die Karlsruher Richter hatten am selben Tag geurteilt, dass die
Absenkung der Pensionen auf 71,75 Prozent durch das
Versorgungsreformgesetz von 2001 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
„Die damit verbundenen Einschnitte sind natürlich für viele
betroffene Versorgungsempfänger schmerzlich.“
Andererseits betonte Heesen: „Das Bundesverfassungsgericht hat
ausdrücklich die Tatsache anerkannt, dass die Versorgungsempfänger
gegenüber Rentenempfängern stärker zur Kasse gebeten worden sind.
Damit trägt das Gericht unserer Kritik Rechnung, dass eine
wirkungsgleiche Übertragung von Reformen in der Rente auf die
Beamtenversorgung nicht dadurch hergestellt wird, dass prozentual
gleiche Abschmelzungswerte in den Systemen vorgenommen werden können,
weil die Systeme in der Substanz unterschiedlich sind.“
Insgesamt verstehe und werte der dbb dieses Urteil deshalb als
eine vernünftige Ausgangsposition für die Beratung mit der neuen
Bundesregierung über die Ausgestaltung des
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes sowie über weitere Maßnahmen im
Zusammenhang mit den aller fünf Jahren von der Bundesregierung
vorgelegten Versorgungsberichten.

Kontakt:

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell

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