Innungskrankenkassen: Wettbewerb braucht Regeln
Geschäftsführer des IKK e.V.: Fusionskontrolle auch bei den gesetzlichen Krankenkassen
Berlin (ots)
Die Innungskrankenkassen setzen sich für die Stärkung des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkenkassen ein. Die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht der IKK e.V. in seinem Positionspapier zur Gesundheitsreform als eine logische Konsequenz ihrer zunehmend wettbewerblichen Ausrichtung. "Entgegen der aktuellen Diskussion erkennen wir nicht, dass die Pläne der Bundesregierung zwangsläufig darauf hinauslaufen, Krankenkassen künftig wie Privatunternehmen zu behandeln", sagt Rolf Stuppardt, Geschäftsführer des IKK e.V., die gemeinsame Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene.
Es sei vielmehr eindeutig, dass kartellrechtliche Regelungen nur analog unter Maßgabe der besonderen öffentlich-rechtlichen Stellung der Krankenkassen angewandt werden sollen. "Eine andere Sichtweise ist nichts anderes als eine interessenspolitische Perspektive", so Rolf Stuppardt. "Alle auf Gesetz basierten gemeinsamen Entscheidungen der GKV und auch die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Weiterentwicklung des Leistungskataloges entziehen sich dem Kartellrecht", so Stuppardt. Der Geschäftsführer des IKK e.V. sieht die Funktionsfähigkeit der GKV bei richtiger Anwendung des Kartellrechts in keiner Weise gefährdet.
"Im Gegenteil, Wettbewerb der Krankenkassen braucht klare Regeln, ansonsten hebt er sich durch Monopolisierung und Oligopolisierung selbst auf", ist Stuppardt überzeugt. "Die Fusionitis der letzten Zeit mit dem alleinigen Ziel der Größe an sich hat bisher keine Effizienzvorteile nachweisen können", untermauert Stuppardt. Außerdem seien die Versicherten, "um deren Schutz und Versorgung es schließlich geht", in keinem Fall gefragt worden. Stuppardt: "Diese wollen aber wissen, ob eine Elefantenhochzeit bessere und wirtschaftlichere Versorgungen mit sich bringt." Daher sei die konsequente Anwendung der Fusionskontrolle, einem weiteren Element des Kartellrechts, auch für Krankenkassen erforderlich.
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als 4,5 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus sowie die Vereinigte IKK an.
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