Innungskrankenkassen: Ja zur Versorgungsstärkung, nein zu pauschaler Vergütungsanpassung
IKK e.V. kritisiert Gehaltsplus für Ärzte ohne Verbesserung der Versorgung
Berlin (ots)
Die nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung ist richtig und notwendig. Hierauf sind die finanziellen Ressourcen zu konzentrieren. Mehr Geld für Ärzte ist nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch die Patienten auch besser behandelt werden. So ist das Fazit der Innungskrankenkassen zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), zu dem heute die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattfindet.
"Die Bundesregierung wiederholt den Fehler, zu meinen, dass mit mehr Geld automatisch die Versorgung verbessert wird. Das ist ein Irrglaube", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Nach Hochrechnungen sollen die ambulant tätigen Ärzte 500 Millionen Euro mehr erhalten - als pauschale Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in einigen Regionen. "Davon hat der Versicherte nichts, keine zusätzliche Leistung, nicht mehr Beratung, ausschließlich die Ärzte profitieren", so Müller. Der Gesetzgeber argumentiere mit bestehenden Vergütungsunterschieden. Dabei werde ausgeklammert, dass die Vergleichbarkeit der Daten nicht gegeben ist. "Wir brauchen dringend Kodierrichtlinien, nur so ist es möglich, eine ernsthafte Diskussion über die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung auf regionaler Ebene zu führen", sagt der Vorstandsvorsitzende.
Positiv werten die Innungskrankenkassen die neuen Regelungen, die den Patienten den Übergang zwischen Krankenhaus zu anderen Leistungserbringern erleichtern sollen. "Die Krankenkassen werden ihre Aufgaben intensiv wahrnehmen, die nachfolgende Behandlung mitzuorganisieren. Der Rechtsanspruch des Patienten war überfällig", sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Wichtig sei es jetzt, dass der Informationsaustausch, auf den die Krankenkassen angewiesen sind, auch rechtlich abgesichert werde.
Die erneuten Eingriffe in die Selbstverwaltung, die mit dem GKV-VSG verbunden sind, lehnen die Innungskrankenkassen entschieden ab. Hans-Jürgen Müller kritisiert dabei (MDK) die geplante Veränderung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen. Vertreter der Pflegeberufe sollen dabei eingebunden werden. "Damit ist die Unabhängigkeit des MDK gefährdet", so Müller. "Der Staat nimmt sich gesetzlich immer mehr Rechte heraus, das hat mit Selbstverwaltung nichts mehr zu tun", untermauert auch Hans Peter Wollseifer. So will die Bundesregierung bei der Mittelvergabe des neu geschaffenen Innovationsfonds direkt Einfluss nehmen, in dem sie drei Stimmen im Entscheidungsgremium beansprucht. "Solch ein Ansinnen ist unvereinbar mit dem Selbstverwaltungsgedanken", sagt Wollseifer.
Die Regelungen zum Krankengeld sind nach Einschätzung von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu kurz gegriffen. Nach dem GKV-VSG-Entwurf sollen die Kassen zwar den Versicherten beratend und unterstützend zur Seite stehen. Jedoch erst dann, wenn das Krankengeld greift, also nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit. "Das ist viel zu spät, um den Krankheitsprozess schnell und positiv zu beeinflussen. Je früher wir ansetzen, desto mehr profitiert der Versicherte", sagt Hohnl. Die Regelungen zum Datenschutz hält der Geschäftsführer für überzogen. Hohnl: "Hier muss der Gesetzgeber zu pragmatischen und vor allem praxistauglichen Lösungen kommen."
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