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Die Bundeswahlleiterin

Bundestagswahl 2021: Erforderliche Unterstützungsunterschriften reduziert

Wiesbaden (ots)

Mit der am 09. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert. Grund sind die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Bundestagswahl 2021. Die Regelung tritt am 10. Juni 2021 in Kraft.

Zur Bundestagswahl 2021 sind den Wahlvorschlägen damit Unterstützungsunterschriften in mindestens nachfolgend genannter Anzahl beizufügen:

1. Landeslisten:

Land - Anzahl

Baden-Württemberg: 500

Bayern: 500

Berlin: 500

Brandenburg: 500

Bremen: 119

Hamburg: 324

Hessen: 500

Mecklenburg-Vorpommern: 331

Niedersachsen: 500

Nordrhein-Westfalen: 500

Rheinland-Pfalz: 500

Saarland: 194

Sachsen: 500

Sachsen-Anhalt: 464

Schleswig-Holstein: 500

Thüringen: 442

2. Kreiswahlvorschläge von Parteien und andere Kreiswahlvorschläge: 50

Nähere Informationen zum Thema Unterstützungsunterschriften stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/u/unterstuetzungsunterschriften.html zur Einsicht bereit.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

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