ZDF-Pressemitteilung
VG Köln beschließt: Keine Teilnahme von Westerwelle am TV-Duell
ZDF-Intendant Schächter: Sieg für Programmautonomie der Rundfunkanstalten
Mainz (ots)
Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte der von seiner Partei zum Kanzlerkandidaten gekürte FDP-Vorsitzende Westerwelle einen Anspruch geltend gemacht, als Teilnehmer am TV-Duell der Kanzlerkandidaten Schröder und Stoiber am 8. September 2002 im Programm von ARD und ZDF zugelassen zu werden.
Das Gericht hat diesen Antrag heute als unbegründet abgelehnt. Weder aus dem Parteiengesetz noch aus dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien sei ein derartiger Anspruch begründet. Ein Konzept, das die beiden allein aussichtsreichen Kandidaten für das Bundeskanzleramt in einer gesonderten Sendung vorstellt, finde seine sachliche Rechtfertigung jedenfalls darin, dass der Bundeskanzler eine zentrale Figur im politischen System des Bundes ist und daher ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der Auffassungen und Ziele der genannten Personen bestehe. Eine Ungleichbehandlung der FDP finde nicht statt, wenn nur die beiden Kandidaten der größten Parteien eingeladen würden, die allein die Chance hätten, im Bundestag für die Wahl zum Kanzler nominiert zu werden.
ZDF-Intendant Markus Schächter wertete die Entscheidung als einen Sieg für die Programmautonomie der Rundfunkanstalten. "Redaktionell gestaltete Sendungen zur Wahl mit einem klaren journalistischen Konzept fallen allein in die Programmverantwortung der Sender. Deshalb hat das Gericht zurecht den Versuch der FDP gestoppt, unter der Flagge des Parteienrechts das Konzept einer Fernsehsendung ändern zu wollen".
ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender wiederholte im Zusammenhang mit dem Beschluss seine Einladung an die Spitzenkandidaten von FDP und Grüne, Guido Westerwelle und Joschka Fischer, zu einem eigenen Duell im ZDF.
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