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ZDF-Pressemitteilung
VG Köln beschließt: Keine Teilnahme von Westerwelle am TV-Duell
ZDF-Intendant Schächter: Sieg für Programmautonomie der Rundfunkanstalten

Mainz (ots)

Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte der von seiner Partei
zum Kanzlerkandidaten gekürte FDP-Vorsitzende Westerwelle einen
Anspruch geltend gemacht, als Teilnehmer am TV-Duell der
Kanzlerkandidaten Schröder und Stoiber am 8. September 2002 im
Programm von ARD und ZDF zugelassen zu werden.
Das Gericht hat diesen Antrag heute als unbegründet abgelehnt.
Weder aus dem Parteiengesetz noch aus dem Grundsatz der
Chancengleichheit der Parteien sei ein derartiger Anspruch begründet.
Ein Konzept, das die beiden allein aussichtsreichen Kandidaten für
das Bundeskanzleramt in einer gesonderten Sendung vorstellt, finde
seine sachliche Rechtfertigung jedenfalls darin, dass der
Bundeskanzler eine zentrale Figur im politischen System des Bundes
ist und daher ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an der
Kenntnis der Auffassungen und Ziele der genannten Personen bestehe.
Eine Ungleichbehandlung der FDP finde nicht statt, wenn nur die
beiden Kandidaten der größten Parteien eingeladen würden, die allein
die Chance hätten, im Bundestag für die Wahl zum Kanzler nominiert zu
werden.
ZDF-Intendant Markus Schächter wertete die Entscheidung als einen
Sieg für die Programmautonomie der Rundfunkanstalten. "Redaktionell
gestaltete Sendungen zur Wahl mit einem klaren journalistischen
Konzept fallen allein in die Programmverantwortung der Sender.
Deshalb hat das Gericht zurecht den Versuch der FDP gestoppt, unter
der Flagge des Parteienrechts das Konzept einer Fernsehsendung ändern
zu wollen".
ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender wiederholte im Zusammenhang mit
dem Beschluss seine Einladung an die Spitzenkandidaten von FDP und
Grüne, Guido Westerwelle und Joschka Fischer, zu einem eigenen Duell
im ZDF.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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