Hüppe/Zylajew: Menschen mit Behinderungen gehören nicht in Seniorenheime
Berlin (ots)
Anlässlich eines Gesprächs mit dem Bundesverband der evangelischen Behindertenhilfe (BeB) über die Reform der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe erklärten der für Pflege zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Willi Zylajew MdB und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf Leistungen der Eingliederungshilfe müssen weiter erfüllt werden. Die Abschiebung behinderter Menschen in Pflegeheime, von denen die Vertreter des BeB berichteten, darf deshalb nicht erfolgen. Hierin bestand Einigkeit in einem Gespräch zwischen dem Vorsitzenden des BeB Michael Conty, Vorstandsmitglied Dr. Alexander Vater, sowie Willi Zylajew und Hubert Hüppe.
Aufgrund der sich verändernden Altersstruktur in Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen mehr Pflegeleistungen erbracht werden. Eine stärkere Beteiligung der Pflegeversicherung an den Pflegeleistungen der Einrichtungen der Eingliederungshilfe und eine stärkere Verzahnung von Pflege und Eingliederungshilfe sahen die Vertreter des BeB hierbei als hilfreich an. Diese Forderungen wurden vonseiten der CDU-Politiker kritisch gesehen. Willi Zylajew verdeutlichte, dass allein die angedachten Maßnahmen bei der Bemessung der Pflegeleistungen zu Steigerungen in Milliardenhöhe führen werden. Aus einer stärkeren Beteiligung der Pflegeversicherung würden bei gleichzeitiger Verringerung der Leistungen der Eingliederungshilfe auch keine Qualitätsverbesserungen für die behinderten Menschen folgen, wie Hubert Hüppe befürchtete. Beide Fachpolitiker sahen die Träger der Eingliederungshilfe in der Pflicht, weiterhin, ihrer Zuständigkeit entsprechend, Eingliederungsleistungen zu erbringen.
Im Bereich der Eingliederungshilfe sicherte der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu, die vom BeB vorgebrachte Diskussion um ein bundesweites Bedarfsfeststellungsverfahren positiv zu begleiten. "In Deutschland gibt es hier zur Zeit mindestens 60 unterschiedliche Verfahren zur Feststellung einer wesentliche Behinderung und des individuellen Bedarfs an Leistungen der Eingliederungshilfe", so der Vorsitzende des BeB.
Auch der grundsätzliche Vorrang von ambulanten vor stationären Leistungen wurde als wichtiger Beitrag zu einem selbständigeren Leben behinderter Menschen besprochen.
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