Börnsen: Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes nutzen
Berlin (ots)
Anlässlich eines Gesprächs mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen müssen, wenn Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufgestachelt werden, mit einem eindeutigen Verbot rechnen. Und so geschieht es auch. Der Jugendmedienschutz in Deutschland funktioniert. Neue Verbote sind nicht nötig, wenn man die Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes nutzt. Im tatsächlichen Vollzug liegt oft noch das Defizit. Das gilt auch für die sogenannten Killerspiele.
Unsere Kinder und Jugendlichen können vor Medieninhalten, die sie in ihrer Entwicklung gefährden, wirksam geschützt werden. Dabei stehen nicht nur die in letzter Zeit in Verruf gekommenen sogenannten Killerspiele im Focus der Bundesprüfstelle. Auch frauenfeindliche Hip-Hop Musik oder überspitzt brutale Manga-Comics geraten immer mehr unter Verdacht, jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten und kommen auf den Index, wenn sie Gefährdungspotentiale enthalten.
Die Bundesprüfstelle leistet dazu einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Medien keinen breiten Bekanntheitsgrad erlangen können. Doch dabei bleibt es nicht. Seit 2005 ist die Bundesprüfstelle um den medienpädagogischen Bereich erweitert worden. Die Förderung wertorientierter Medienanwendung wird verstärkt. Positive Beispiele für Jugendliche setzen ist der richtige Weg.
Die Prüfstelle kann nur auf Veranlassung einer Behörde tätig werden. Es gibt in Deutschland aus der Erfahrung des Nationalsozialismus heraus keine Zensur. Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind Grundrechte, deren Garantie mit der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang gebracht werden muss. Der Jugendmedienschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine alleinige von Prüfstellen oder Strafverfolgungsbehörden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen, Medien bei Verdacht auf Jugendgefährdung einer Behörde oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu melden. Nur auf diesem Wege können Inhalte geprüft und gegebenenfalls indiziert werden.
Als ein Ergebnis des Treffens wurde deutlich, dass der vorhandene Rechtsrahmen für Indizierung und auch Verbot jugendgefährdender Medien ausreicht. Auch das Sofortprogramm von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Unterbindung der Abgabe gewalttätiger Medien an Jugendliche ist ein wesentlicher Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus wäre eine Reform der Altersstufen bei der Altersfreigabe von Träger- und Telemedien notwendig, da die geltenden Kriterien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr entsprechen. Ein weiteres Mittel wäre, den Bekanntheitsgrad der Bundesprüfstelle zu erhöhen. Wenn wir die Verantwortung der Eltern einfordern, müssen wir auch die Instrumente verbessern, wie sie ihrer nicht einfachen Aufgabe bei der "Medienkontrolle" zum Wohle ihrer Kinder gerecht werden können. Kampagnen des Bundesfamilienministeriums mit Medienpartnern wie "Schau Hin" können dabei wegweisend sein.
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