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Gehb/Krings: "Kriminalisierung der Schulhöfe" kann nur durch effektiven Auskunftsanspruch verhindert werden

Berlin (ots)

Anlässlich der gestrigen Anhörung im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der 
Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie erklären
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" im 
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Die geplante Ausgestaltung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
bringt für den Urheber keine Verbesserung. Dies war das Ergebnis der 
gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Die 
Rechteinhaber sollen nach der EU-Richtlinie die Möglichkeit erhalten,
bei Urheberrechtsverletzungen im Internet gegen den Internetprovider 
einen Auskunftsanspruch zu erwirken, durch den sie die Identität des 
Rechtsverletzers aufklären können.
Die Regelung ist aber im Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin 
so kostspielig und ineffektiv ausgestaltet, dass die Rechteinhaber 
kaum auf dieses Instrument zurückgreifen werden. Dies wurde im Rahmen
der Anhörung deutlich. Pro Rechtsverstoß müsste der Urheber zunächst 
800 Euro in die Hand nehmen, um den Anspruch geltend  zu machen, 
wobei Erfolgsaussicht einer späteren Geltendmachung dieser Kosten als
Schadenersatzanspruch ungewiss wäre.
Damit wird es weiterhin zu einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" 
kommen, da für die Rechteinhaber wie bisher der Weg über die 
Staatsanwaltschaften der einzig gangbare bleibt. In letzter 
Konsequenz führen die gesetzlichen Regelungen zu einem gewaltigen 
Arbeitsbeschaffungsprogramm für Richter und Staatsanwälte. Der 
zivilrechtliche Auskunftsanspruch sollte demgegenüber grundsätzlich 
die Chance bieten, dem Rechteinhaber die Instrumente an die Hand zu 
geben, um schnell und effektiv gegen Urheberrechtsverletzer 
vorzugehen, die ihm großen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Es muss 
nicht sofort auf das Strafrecht ausgewichen werden. Der 
Auskunftsanspruch muss daher auf jeden Fall praktikabel ausgestaltet 
werden.
Einen ähnlich nachteiligen Effekt für den Rechteinhaber würde die 
Deckelung der Anwaltsgebühren bei berechtigten Abmahnungen bei 50 
Euro haben. Wer hier zu niedrige Grenzen setzt, nimmt es in Kauf, 
dass bei Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr der 
Rechtsanwalt, sondern der Staatsanwalt vor der Tür steht.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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