Fromme: Mit Beendigung der Heimkehrerstiftung offene Fragen im Kriegsfolgenrecht und SED-Unrecht lösen
Berlin (ots)
Anlässlich des Beschlusses der Bundesregierung über den Gesetzentwurf für ein Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz in der Kabinettssitzung am 27. Juni 2007 erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Auflösung der Heimkehrerstiftung zum Jahresende ist aus organisatorischen Gründen und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung richtig und unterstützenswert. Durch starke Überalterung können mit den bestehenden Strukturen die Aufgaben nicht mehr erfüllt werden. Daher ist es richtig, diese dem Bundesverwaltungsamt zu übertragen, so dass deren Fortführung zum Wohle der Kriegsheimkehrer gewährleistet ist.
Die auf Initiative von CDU und CSU unlängst vom Bundestag beschlossene Ehrenpension für Opfer der SED-Diktatur und das jetzt von der Bundesregierung beschlossene Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz sollten aber zum Anlass genommen werden, in einer Arbeitsgruppe der Koalition zu prüfen, in welchen Bereichen von SED-Unrecht und Kriegsfolgenrecht noch offene Fragen bestehen.
Aus Sicht der Union sind noch nicht alle Fragen gelöst.
Rund sechs Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sollte im Hinblick auf eine Schlussgesetzgebung zum Kriegsfolgenrecht im Rahmen einer Arbeitsgruppe geprüft werden, wo noch Bereiche bestehen, die der historischen Aufarbeitung bedürfen und aus heutiger Betrachtung einer Lösung zugeführt werden sollten. Beispielhaft seien hier eine humanitäre Geste für die deutschen zivilen Opfer von Zwangsarbeit genannt und Stichtagshärten im Vertriebenenzuwendungsgesetz.
Auch im Bereich des SED-Unrechts sind menschliche Schicksale bisher unberücksichtigt geblieben. Hierzu zählen Menschen, die aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen schwere berufliche Benachteiligungen erlitten haben, verfolgte Schüler und Zwangsausgesiedelte aus dem Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
Es würde unser Land und unsere Demokratie auszeichnen, über die Schicksale dieser beispielhaft genannten Opfergruppen nicht einfach hinwegzugehen, sondern sich der Mühe der Aufarbeitung zu unterziehen und zu prüfen, welche Schicksale noch einer Anerkennung bedürfen.
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