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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gröhe/Koschyk: Entscheidung jetzt genau analysieren

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die
Anzeige- und Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten von 
Bundestagsabgeordneten erklären der Justitiar der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB und der 
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut 
Koschyk MdB:
Der 2. Senat hat seine Entscheidung mit 4:4 Stimmen getroffen. 
Damit hat sich keine Mehrheit für oder gegen die Feststellung einer 
Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelungen gefunden. Dies 
zeigt, dass es für beide Positionen starke Argumente gibt. Gleichwohl
ist die Organklage der antragstellenden Abgeordneten nach dem 
Bundesverfassungsgerichtsgesetz damit abgelehnt.
Die denkbar knappe Entscheidung, die wir selbstverständlich ebenso
respektieren wie die nun erfolgende Veröffentlichung durch den 
Bundestagspräsidenten, gibt Anlass, die Entscheidungsgründe wie die 
abweichenden Voten genau zu analysieren. Sollten wir nach dieser 
Analyse Änderungen an den entsprechenden Regelungen für politisch 
geboten halten, werden wir darüber das Gespräch mit den übrigen 
Fraktionen suchen. Derartige Regelungen sollten von einer breiten 
Übereinstimmung im Deutschen Bundestag getragen sein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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