Brähmig: Regelungen für Kabelweitersendung bei Hotels werden geprüft
Berlin (ots)
Zur heutigen abschließenden Beratung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Mit einer Entschließung zum Urheberrechtsgesetz hat die Koalition gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen erreicht, dass die Bundesregierung zu einer Überprüfung der gegenwärtig umstrittenen Regelungen der Kabelweitersendung für Hotels und die entsprechende Vergütung aufgefordert wird. Damit soll geklärt werden, ob Hotels für die Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsignalen in die Hotelzimmer zusätzliche Gebühren an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, obwohl diese bereits in der Vergütung an die Kabelnetzbetreiber enthalten sind. Falls gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, soll die Bundesregierung gegebenenfalls entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten.
Dieser Prüfauftrag ist insbesondere angesichts eines aktuellen Gerichtsurteils ein wichtiger Schritt zur von der deutschen Hotellerie geforderten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Laut dem Oberlandesgericht Köln erfolgt die erhobene zusätzliche Gebühr für die Kabelweiterleitung zu Unrecht. Außerdem werden offensichtlich Hotels in den meisten anderen europäischen Staaten für den technischen Vorgang des Ausstrahlens eines Rundfunk- und Fernsehsignals vom Sender bis zum letzten Empfänger nicht durch eine solche mehrfache Vergütung belastet. Der notwendige ausgewogene Interessenausgleich zwischen Künstlern und Nutzern wird durch diesen Prüfauftrag, der auch im Interesse aller Hotelgäste liegt, natürlich nicht in Frage gestellt.
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