Bleser: NABU-Vorwürfe gehen an Realität vorbei
Berlin (ots)
Zu den Vorwürfen des NABU im Zusammenhang mit der ausstehenden Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Die Vorwürfe des NABU, dass Land- und Forstwirtschaft u.a. nicht bereit seien, ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz zu leisten, weise ich in aller Schärfe zurück. Wir würden in Deutschland nicht über eine solche Vielfalt an Naturschutz- oder FFH-Flächen verfügen, wenn sich Land- und Forstwirtschaft nicht über Jahrhunderte hinweg nachhaltig verhalten hätten. Auch die weiteren Anschuldigungen des NABU zeugen von wenig Sachkenntnis und sind eher dem Bemühen eines Umweltverbandes zuzuschreiben, neue politische Aktionsfelder zu erschließen.
Die Unionsfraktion hätte dem Änderungsgesetz zusammen mit sieben weiteren Änderungsanträgen zugestimmt. Nur ein Antrag, der die Projektdefinition ändern sollte, konnte von uns nicht mitgetragen werden. Dass der Umweltausschuss den Abschluss des ganzen Gesetzgebungsverfahrens gestoppt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben hat, liegt nicht in unserer Verantwortung. Wer daraus den Vorwurf der Verweigerungshaltung formulieren will, macht sich lächerlich.
Der Projektbegriff in der FFH-Gesetzgebung sollte durch einen weiteren Änderungsantrag angepasst werden. Dies hätte unserer Ansicht nach zu einer unnötigen Infragestellung der in Deutschland - im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten - üblichen guten fachlichen Praxis geführt. Diese Praxis steht in der Regel im Einklang mit den FFH-Grundsätzen. Außerdem können die Bundesländer ihrerseits Bewirtschaftungsauflagen machen.
Die immer wieder zitierte akute Gefahr von Strafzahlungen, die Deutschland drohen, wenn das Änderungsgesetz nicht sofort verabschiedet würde, besteht unserer Ansicht nach nicht. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung in ihrem Schreiben von Ende Juni zwei Monate Zeit zu einer Stellungnahme gegeben. Diese Frist hätte auch kürzer bemessen werden können. Diese Zeit muss dafür genutzt werden, in Brüssel die Bedeutung der guten fachlichen Praxis in Deutschland zu vermitteln.
Bei allen drei beabsichtigten Ausnahmen von der guten fachlichen Praxis (Holzeinschlag in größeren Mengen, Waldwegebau oder Grünlandumbruch), die zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert hätten, gibt es in Deutschland keine Probleme. Die Union wird diese zusätzliche Bürokratie daher nicht mitmachen.
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