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Meister/Kampeter/Tillmann: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unionsmeinung zu derzeitigen Schuldenregeln

Berlin (ots)

Anlässlich der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag von Mitgliedern 
der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen den Haushalt 2004 und den 
Nachtragshaushalt 2004 erklären der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, der 
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen 
Kampeter MdB sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismus II 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB:
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht unseren 
Normenkontrollantrag denkbar knapp formal zurückgewiesen hat, so 
sehen wir uns in der Sache bestätigt. Wir sind mit dem Urteil, das 
der Senat heute gesprochen hat, zufrieden. Denn ohne unseren Antrag 
hätte es diese wertvollen Feststellungen und Hinweise des Senats 
nicht gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Hinblick auf 
den Artikel 115 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz und Artikel 109 Absatz 2 
Grundgesetz den Ball an den Gesetzgeber zurückgespielt. Das 
Bundesverfassungsgericht erkennt hier eine Revisionsbedürftigkeit der
Schuldenreglung an.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist als Chance der 
Politik zu begreifen. Die Union sieht das Urteil daher als Auftrag 
für die Föderalismusreform II an, in diesem Sinne zu wirken. Die 
Nachhaltigkeit der Haushalts- und Finanzpolitik zugunsten 
nachfolgender Generationen steht ganz oben auf der Tagesordnung.
Wir hätten uns jedoch im Sinne einer wirksamen Schuldenbegrenzung 
und zur Stärkung der parlamentarischen Rechte eine Entscheidung auf 
Basis der drei Minderheitsvoten gewünscht. Dies hätte stärkere 
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Politik bedeutet. 
Solide Finanzpolitik braucht eine klare und wirksame Schuldengrenze 
in der Finanzverfassung.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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