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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Friedrich: Bahnprivatisierung -Struktur steht, Ausführung muss verbessert werden

Berlin (ots)

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
erklärt der Stv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Hans-Peter Friedrich MdB:
Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur teilweisen
Kapitalprivatisierung der DB AG setzt in der Grundstruktur den 
Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom vergangenen Jahr 
um. In diesem Kompromiss hatte sich die Union mit der Forderung 
durchgesetzt, dass die Eisenbahninfrastruktur jetzt in staatlichem 
Eigentum bleibt. Der SPD war wichtig, dass die DB AG die 
Infrastruktur, nicht nur bewirtschaften, sondern auch weiterhin 
bilanzieren kann. Der Tiefensee-Entwurf versucht, beides in Einklang 
zu bringen. Allerdings werden sich die Koalitionsfraktionen kritisch 
hiermit auseinandersetzen - das letzte Wort ist also noch nicht 
gesprochen!
Bundesrat und Bundestag werden den Gesetzentwurf intensiv und 
sorgfältig beraten. Zu allen Aspekten der Reform sind jetzt 
umfangreiche Expertenbefragungen und -anhörungen erforderlich. Das 
Parlament wird sich im Herbst eingehend mit dem Entwurf befassen und 
nach einer Lösung suchen, bei der alle jetzt noch bestehenden 
Bedenken ausgeräumt werden.
Positiv am Gesetzentwurf ist:
Die Schieneninfrastruktur ist klar und eindeutig definiert und in 
einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen gebündelt. Alleiniger 
Eigentümer dieser Gesellschaft ist der Bund!
Die DB AG erhält das Bewirtschaftungs- und Bilanzierungsrecht auf 
Zeit. Die Zeit am Ende der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrages, 
die ordnungspolitisch sinnvolle Trennung  von Netz und Betrieb zu 
beschließen, bleibt erhalten.
Während der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrages mit der DB AG 
hat der Bund als Eigentümer der Infrastruktur weitreichende 
Kontrollrechte.
Der Bundeswirtschaftsminister hat in den Ressortverhandlungen die 
Rolle der Bundesnetzagentur gestärkt. und damit eine wichtige 
Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb geschaffen.
Aus Sicht der Union ist aber noch eine Reihe von Änderungen am 
Gesetz notwendig. Unsere wichtigsten Forderungen:
Die Laufzeit der Sicherungsübertragung der Infrastruktur an die DB
AG darf nur 10 Jahre betragen, 15 Jahre sind zu lang.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Milliarden an 
Steuergeldern, zu deren Zahlung sich der Bund verpflichtet, ihren 
Zweck effizient und nachweisbar erfüllen. Überstürzte und 
unausgereifte Vertragsgestaltungen zu Lasten des Steuerzahlers müssen
vermieden werden. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit! Nach dem 
Gesetzentwurf soll die DB AG in den nächsten 15 Jahren bis zu 37,5 
Milliarden Euro erhalten - die konkreten vertraglichen Konditionen, 
die in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geregelt 
werden sollen, sind noch nicht bekannt.
Der Bund muss uneingeschränkt seiner Infrastrukturverantwortung 
nachkommen können. Bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes 
darf er nicht auf das Belieben des DB-Konzerns angewiesen sein.
Das Initiativrecht für Neu- und Ausbaumaßnahmen darf nicht nur bei
der DB AG liegen; der Bund muss ebenfalls initiativ werden können, um
seiner Infrastrukturverantwortung nachkommen zu können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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