Friedrich: Bahnprivatisierung -Struktur steht, Ausführung muss verbessert werden
Berlin (ots)
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes erklärt der Stv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB:
Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur teilweisen Kapitalprivatisierung der DB AG setzt in der Grundstruktur den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom vergangenen Jahr um. In diesem Kompromiss hatte sich die Union mit der Forderung durchgesetzt, dass die Eisenbahninfrastruktur jetzt in staatlichem Eigentum bleibt. Der SPD war wichtig, dass die DB AG die Infrastruktur, nicht nur bewirtschaften, sondern auch weiterhin bilanzieren kann. Der Tiefensee-Entwurf versucht, beides in Einklang zu bringen. Allerdings werden sich die Koalitionsfraktionen kritisch hiermit auseinandersetzen - das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen!
Bundesrat und Bundestag werden den Gesetzentwurf intensiv und sorgfältig beraten. Zu allen Aspekten der Reform sind jetzt umfangreiche Expertenbefragungen und -anhörungen erforderlich. Das Parlament wird sich im Herbst eingehend mit dem Entwurf befassen und nach einer Lösung suchen, bei der alle jetzt noch bestehenden Bedenken ausgeräumt werden.
Positiv am Gesetzentwurf ist:
Die Schieneninfrastruktur ist klar und eindeutig definiert und in einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen gebündelt. Alleiniger Eigentümer dieser Gesellschaft ist der Bund!
Die DB AG erhält das Bewirtschaftungs- und Bilanzierungsrecht auf Zeit. Die Zeit am Ende der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrages, die ordnungspolitisch sinnvolle Trennung von Netz und Betrieb zu beschließen, bleibt erhalten.
Während der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrages mit der DB AG hat der Bund als Eigentümer der Infrastruktur weitreichende Kontrollrechte.
Der Bundeswirtschaftsminister hat in den Ressortverhandlungen die Rolle der Bundesnetzagentur gestärkt. und damit eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb geschaffen.
Aus Sicht der Union ist aber noch eine Reihe von Änderungen am Gesetz notwendig. Unsere wichtigsten Forderungen:
Die Laufzeit der Sicherungsübertragung der Infrastruktur an die DB AG darf nur 10 Jahre betragen, 15 Jahre sind zu lang.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Milliarden an Steuergeldern, zu deren Zahlung sich der Bund verpflichtet, ihren Zweck effizient und nachweisbar erfüllen. Überstürzte und unausgereifte Vertragsgestaltungen zu Lasten des Steuerzahlers müssen vermieden werden. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit! Nach dem Gesetzentwurf soll die DB AG in den nächsten 15 Jahren bis zu 37,5 Milliarden Euro erhalten - die konkreten vertraglichen Konditionen, die in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geregelt werden sollen, sind noch nicht bekannt.
Der Bund muss uneingeschränkt seiner Infrastrukturverantwortung nachkommen können. Bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes darf er nicht auf das Belieben des DB-Konzerns angewiesen sein.
Das Initiativrecht für Neu- und Ausbaumaßnahmen darf nicht nur bei der DB AG liegen; der Bund muss ebenfalls initiativ werden können, um seiner Infrastrukturverantwortung nachkommen zu können.
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