Bleser: Agrarsoziale Sicherungssysteme zukunftssicher gestalten
Berlin (ots)
Zum heutigen Beschluss eines Gesetzentwurfes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) im Bundeskabinett erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist zu begrüßen. Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft macht eine Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung notwendig. Der Bund bekennt sich zu seiner Verantwortung gegenüber dem landwirtschaftlichen Berufstand, denn im Entwurf für den Haushalt des BMELV für das Jahr 2008 sind einerseits 100 Mio. Euro als Beitragszuschuss für die landwirtschaftliche Unfallversicherung vorgesehen. Gleichzeitig sollen insgesamt 400 Mio. Euro zusätzlich aus Vermögensverkäufen zur Verfügung gestellt werden, um die Empfänger von Kleinrenten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Abfindungsaktion auszuzahlen. Hierbei bleibt zu hoffen, dass eine entsprechend hohe Zahl der infrage kommenden Bezieher von Unfallrenten von der Möglichkeit der Abfindung Gebrauch machen wird, um die Last für die landwirtschaftliche Unfallversicherung entsprechend zu verringern. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Anpassungen im Leistungsrecht, die zu einer Modernisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und damit zu einer Stabilisierung der Beiträge führen sollen. Zu den Änderungen gehören z. B. die Voraussetzung zur Gewährung von Betriebs- und Haushaltshilfen sowie die maßvolle Verlängerung in der Wartezeit für die Leistung einer Versichertenrente. Wir begrüßen es, dass das ursprüngliche Vorhaben einer Neuabgrenzung eines Versichertenkreises, die zu einer Ausnahme von vorübergehend und im Rahmen familiärer Hilfe unentgeltlich in einem landwirtschaftlichen Unternehmen tätigen Personen vom Versicherungsschutz geführt hätte, nun im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist. Diese Maßnahme hätte nur zu einer neuen Belastung der Landwirte geführt, denn die so mithelfenden Personen hätten anderweitig versichert werden müssen.
Ein weiterer Bereich des Gesetzentwurfes sieht Änderungen der Organisation in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor, die die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Verwaltung steigern sollen. Dazu ist die Errichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes für die landwirtschaftliche Sozialversicherung vorgesehen, Wir sehen allerdings vor dem Hintergrund des Berichts des Bundesrechnungshofes vom 30. Juli 2007 über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Organisationsreform von 2001 in der Frage der Organisationsstrukturen weiteren Präzisierungsbedarf. Die Schaffung eines einheitlichen Bundesträgers erscheint vor diesem Hintergrund nach wie vor als notwendig. Dazu werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch intensive Gespräche geführt werden.
Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss die zukunftssichere Ausgestaltung sowohl des Beitragsrechtes, des Leistungskataloges, aber auch der Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sein. Nur so sind auch zukünftig stabile Beiträge zu erwarten.
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