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Bleser: Agrarsoziale Sicherungssysteme zukunftssicher gestalten

Berlin (ots)

Zum heutigen Beschluss eines Gesetzentwurfes zur
Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
(LSVMG) im Bundeskabinett erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist zu 
begrüßen. Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft macht 
eine Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen im Bereich der 
landwirtschaftlichen Unfallversicherung notwendig. Der Bund bekennt 
sich zu seiner Verantwortung gegenüber dem landwirtschaftlichen 
Berufstand, denn im Entwurf für den Haushalt des BMELV für das Jahr 
2008 sind einerseits 100 Mio. Euro als Beitragszuschuss für die 
landwirtschaftliche Unfallversicherung vorgesehen. Gleichzeitig 
sollen insgesamt 400 Mio. Euro zusätzlich aus Vermögensverkäufen zur 
Verfügung gestellt werden, um die Empfänger von Kleinrenten im Rahmen
einer zeitlich begrenzten Abfindungsaktion auszuzahlen.
Hierbei bleibt zu hoffen, dass eine entsprechend hohe Zahl der 
infrage kommenden Bezieher von Unfallrenten von der Möglichkeit der 
Abfindung Gebrauch machen wird, um die Last für die 
landwirtschaftliche Unfallversicherung entsprechend zu verringern.
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Anpassungen im 
Leistungsrecht, die zu einer Modernisierung der landwirtschaftlichen 
Unfallversicherung und damit zu einer Stabilisierung der Beiträge 
führen sollen. Zu den Änderungen gehören z. B. die Voraussetzung zur 
Gewährung von Betriebs- und Haushaltshilfen sowie die maßvolle 
Verlängerung in der Wartezeit für die Leistung einer 
Versichertenrente. Wir begrüßen es, dass das ursprüngliche Vorhaben 
einer Neuabgrenzung eines Versichertenkreises, die zu einer Ausnahme 
von vorübergehend und im Rahmen familiärer Hilfe unentgeltlich in 
einem landwirtschaftlichen Unternehmen tätigen Personen vom 
Versicherungsschutz geführt hätte, nun im Gesetzentwurf nicht mehr 
enthalten ist. Diese Maßnahme hätte nur zu einer neuen Belastung der 
Landwirte geführt, denn die so mithelfenden Personen hätten 
anderweitig versichert werden müssen.
Ein weiterer Bereich des Gesetzentwurfes sieht Änderungen der 
Organisation in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor, die 
die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Verwaltung steigern 
sollen. Dazu ist die Errichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes 
für die landwirtschaftliche Sozialversicherung vorgesehen, Wir sehen 
allerdings vor dem Hintergrund des Berichts des Bundesrechnungshofes 
vom 30. Juli 2007 über die Umsetzung und Weiterentwicklung der 
Organisationsreform von 2001 in der Frage der Organisationsstrukturen
weiteren Präzisierungsbedarf. Die Schaffung eines einheitlichen 
Bundesträgers erscheint vor diesem Hintergrund nach wie vor als 
notwendig. Dazu werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch 
intensive Gespräche geführt werden.
Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss die zukunftssichere 
Ausgestaltung sowohl des Beitragsrechtes, des Leistungskataloges, 
aber auch der Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen 
Unfallversicherung sein. Nur so sind auch zukünftig stabile Beiträge 
zu erwarten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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