Bleser/Heinen: Kriminellen in der Fleischbranche muss die Grundlage entzogen werden
Berlin (ots)
Anlässlich des neuerlichen Gammelfleischskandals erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB:
Der jüngste Gammelfleischskandal um die Firma im schwäbischen Wertingen zeugt von erheblicher krimineller Energie. Es ist bestürzend, dass schwarze Schafe der Branche weiterhin in einem solchen Ausmaß tätig sind. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, nicht immer wieder durch Ekelfleischfunde verunsichert zu werden.
Die Bundesregierung hat seit 2005 in ihrem 10-Punkte Sofortprogramm bzw. in dem 13-Punkte Programm der Verbraucherschutzministerkonferenz weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen Gammelfleisch auf den Weg gebracht.
Zu den wesentlichen Punkten zählen die Verabschiedung der Verbraucherinformationsgesetzes, das die Informationskompetenzen der Lebensmittelüberwachungsbehörden entscheidet stärkt, die flächendeckende Überprüfung der Kühlhäuser, die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Schlachtabfällen und die Vereinbarung einer bundeseinheitlichen Meldepflicht aller Betriebe, denen verdorbenes Fleisch oder Schlachtabfälle angeboten wird.
Angesichts des jüngsten Skandals sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig, die den Geschäften der Kriminellen in der Fleischbranche die Grundlage entziehen. Hierzu gehört beispielsweise eine Verbesserung des Informantenschutzes, denn in der Vergangenheit wie im aktuellen Fall hat sich gezeigt, dass das Aufdecken schwarzer Schafe oft auf couragierte Anzeigen von Mitarbeitern zurückgegangen ist. In diesem Zusammenhang ist eine isolierte Regelung für die Lebensmittelbranche allerdings nicht zielführend. Eine entsprechende Verankerung im Arbeitsrecht wird jedoch eine erhebliche Verbesserung darstellen. Darüber hinaus ist eine europaweite farbliche Markierung von so genanntem Kategorie-3 Fleisch notwendig, damit ist für jeden erkennbar, dass es sich um nicht mehr für den Menschen geeignetes Fleisch handelt.
Auch sollte geprüft werden, wie eine Stärkung der Verwendung von Schlachtabfällen außerhalb der Futterverwertung gefördert werden kann, zum Beispiel in der Energiegewinnung oder der Verwendung in der chemischen Industrie.
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