Meister/Tillmann/Kampeter: Eckpunkte für eine neue Schuldengrenze in der Verfassung
Berlin (ots)
Die Arbeitsgruppe Föderalismus II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter Vorsitz von Antje Tillmann MdB, und die Arbeitsgruppe Haushalt, unter Vorsitz von Steffen Kampeter MdB, haben sich gemeinsam mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Meister MdB heute auf folgende Eckpunkte geeinigt:
Ausgeglichener Haushalt als Ziel in die Verfassung aufnehmen
Die europäische Verpflichtung Deutschlands, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, wird in der Verfassung verankert. Damit wird diesem Aspekt der Generationengerechtigkeit eine große Bedeutung im Grundgesetz zugewiesen.
Abschied vom Investitionsbegriff
Damit der Staatshaushalt trotzdem entsprechend konjunkturellen Schwankungen "atmen" kann, ist in Abschwungphasen eine vorübergehende Kreditfinanzierung zuzulassen. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass diese Kreditaufnahme innerhalb des Konjunkturzyklus wieder "eingefangen" wird. Dazu ist im Bundeshaushalt ein Ausgleichskonto einzurichten. Die Kreditobergrenze dieses Kontos sollte durch einen Konjunkturfaktor bestimmt werden, dessen Berechnung sich an dem Verfahren der europäischen Union orientiert. Bis zum Erreichen der "Maastricht"-Schuldenstandsquote von 60 % des BIP sind Haushaltsüberschüsse weit überwiegend zur Schuldentilgung zu verwenden.
Notsituation
Für Sondersituationen außerhalb von Konjunkturschwankungen, z. B. Naturkatastrophen und ähnliche Unglücksfälle, soll die Möglichkeit zur Überschreitung der Grenze der Nettokreditabnahme bestehen. Diese "Notfall-Kredite" sind mit qualifizierter Mehrheit im Bundestag zu beschließen.
Bund-Länder Schuldenpakt
Seit der ersten Föderalismusreform ist festgelegt, dass die Länder 35% möglicher Sanktionszahlungen aus einer evtl. Verletzung von Art. 104 EG-Vertrag tragen müssen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union nur durch Bund und Länder gemeinsam erfüllt werden können. Konsequenterweise muss auch in der zweiten Föderalismusreform der maximal zulässige Verschuldungsrahmen auch für die einzelnen Länder festgelegt werden.
Frühwarnsystem
Die regelmäßige Analyse von Eckdaten des Bundeshaushalts und der Länderhaushalte soll ein "Stabilitätsrat" aus Finanzministern und Sachverständigen übernehmen, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen. Dieser Stabilitätsrat soll verbindlich das drohende Überschreiten der Schuldengrenze feststellen können und Vorschläge zur Verhinderung oder Beseitigung von Haushaltsnotlagen geben.
Sanktionen
Wir halten bei Verstößen gegen die Verschuldungsregeln automatisch eintretende Sanktionsmechanismen für notwendig.
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