Börnsen/Grindel: Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Sender erfolgreich: Rundfunkfreiheit hat Vorrang
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Klage von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gegen die Bundesländer erklären der kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB , und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht die Wertung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland deutlich, aber auch die Begrenztheit der Parlamente in der Frage der Gebührenfestlegung. Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Fortentwicklung der Rundfunkgebühren halten wir angesichts dieses Urteils einen Systemwechsel hin zu einer Rundfunksteuer oder Haushaltsabgabe für problematisch. Eine Konsequenz dieses Urteils: Es sollte bei dem jetzigen System der Rundfunkgebühr bleiben und damit auch bei der notwendigen Zweitgerätebefreiung, die insbesondere für neuartige Fernsehgeräte wie Computer oder Handys zu gelten hat.
Auch muss es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Entwicklungsmöglichkeiten weiter geben, unter den Bedingungen eines fairen Wettbewerbs aller Anbieter zur Sicherung einer Meinungsvielfalt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die öffentlich-rechtlichen Anstalten aber auch mahnen, ihren Charakter als Sender für die Grundversorgung nicht zu verletzen.
Vor diesem Hintergrund wenden wir uns gegen Versuche der ARD, im Rahmen ihrer Digitalstrategie Informationsangebote auf die Sender Eins Plus oder Eins Extra abzuschieben. Gerade vor dem Hintergrund der Reduzierung der Informationsangebote sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten noch mehr verpflichtet, für die Erfüllung ihres Programmauftrags im Bereich Bildung, Kultur und Information zu sorgen. Dazu gehört auch, dass Kulturnachrichten in die Hauptsendezeiten gehören, wie es in Nachbarländern geschieht.
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