Gehb
Krings: Jetzt Gesetzentwurf ins Verfahren einbringen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung von Vorschlägen für verschärfte Regelungen zum Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen durch die Bundesjustizministerin erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Unerlaubte Telefonwerbung ist ein ernstes Problem, das in der Vergangenheit massiv zugenommen hat. Die Bürger finden sich zu Recht von derartigen Anrufen belästigt. Nachdem die Bundesjustizministerin bereits Mitte Mai dieses Jahres auf die Unionsforderung nach einem Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung eingegangen ist, nähert sie sich nun weiter der Unionsposition an, indem sie jetzt auch stärkere zivilrechtliche Maßnahmen gegen ein derartiges Verhalten von unseriösen Unternehmen vorschlägt.
Die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit nach dem Fernabsatzrecht auch auf Waren und Dienstleistungen, die bislang gesetzlich davon ausgeschlossen sind (Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sowie Wett- und Lotteriedienstleistungen), bietet dabei einen Ansatzpunkt für einen verbesserten Verbraucherschutz. Allerdings ändert sich für die anderen über Telefon angebotenen Waren und Dienstleistungen nichts. Im Gesetzgebungsverfahren wird daher die Union sehr genau prüfen, ob es noch weitergehende Änderungen geben kann, die zu einem effektiven Schutz der durch unerlaubte Telefonanrufe belästigten Bürger führen.
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