Meister/Tillmann/Fromme: Einheitliche Schuldengrenze für Bund und Länder
Berlin (ots)
Anlässlich der Klausurtagung der Föderalismuskommission II am 13./14. September 2007 erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, die Sprecherin für Föderalismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB und das Mitglied der Föderalismuskommission II, Jochen Konrad Fromme MdB:
Die Schuldenbremse für Alle ist wichtigstes Ziel der Kommission. Die Sitzung der Föderalismuskommission II zeigt den unbedingten Willen aller Seiten zu einer Einigung über eine gemeinsame Schuldenbremse für Bund und Länder. Das ist sehr zu begrüßen, ein Auseinanderdriften und Alleingänge darf es nun nicht mehr geben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Überprüfung der im Grundgesetz vorgesehenen aufgabengerechten Finanzausstattung vertretbar. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Einnahmen aus der Umsatzsteuer seit Jahren zugunsten der Länder umgeschichtet wurden. Gleichzeitig haben die internationalen Aufgaben des Bundes erheblich zugenommen, und der Bund engagiert sich darüber hinaus im Hochschulbau und in der Kinderbetreuung.
Sinnvoll ist es insbesondere auch, den Vorschlag von MinPräs. Müller zu prüfen, bei künftigen Leistungsgesetzen des Bundes mehr als zuvor zu berücksichtigen, dass es unter den Ländern erhebliche strukturelle Unterschiede gibt.
Bewegung gibt es jetzt auch bei den Steuererhebungskompetenzen. So scheint der Vorschlag MinPräs. Oettingers, ein Zuschlagsrecht auf Ertragsteuern für Länder einzuführen und einen Anteil von 25 % davon in den Länderfinanzausgleich abzuführen, auch für finanzschwache Länder interessant zu sein. Die Länder bedürfen mehr Autonomie auf der Einnahmeseite und mehr Flexibilität auf der Ausgabenseite.
Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch bei der Thematik "Altschulden" eine Lösung abzeichnet. So hat die Kommission beschlossen, von allen Ländern und dem Bund die Darstellung der Finanzlasten und des individuellen Schuldenstandes zur Herstellung vergleichbarer Datengrundlagen zu fordern.
Sollte objektiv feststellbar sein, dass ein Land trotz intensiver Anstrengungen seinen Haushalt nicht sanieren kann, könnte eine solidarische Lösung greifen.
Wer das Anwachsen der Staatsschulden auf Dauer verhindern will, muss organisatorische Vorkehrungen treffen und durch das Rechnungssystem das Denken von Politik und Verwaltung ändern. Wir brauchen mehr Transparenz über den Staatsverbrauch. Dazu gehören nicht nur die kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben, sondern auch der Vermögensverbrauch. Deshalb müssen wir von der Kameralistik zur doppelten Buchführung (Doppik) übergehen.
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