Börnsen/Michalk: Bundesarchiv ist passender Partner für die Gesamtaufarbeitung der DDR-Geschichte
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständige Berichterstatterin, Maria Michalk MdB:
Bereits 3.500 Dateien aus der DDR lagern im Bundesarchiv, von Strafgefangenen, Grenzgängern, Ausreisewilligen. Nachlässe von Politikern gehören ebenso dazu wie Unterlagen zu Parlamenten und Staatsoberhäuptern. Die Abteilung Militärarchiv und die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR sind genau so Teile des Gesamtbestands des Bundesarchivs wie in Kürze die Akten der Zentralstelle Salzgitter mit 42.000 dokumentierten Zwischenfällen an der innerdeutschen Grenze und an der Mauer in Berlin, Misshandlungen während der Haft, politische Denunziationen und Unrechtshandlungen der DDR-Justiz. Es geht um eine Gesamtaufarbeitung der DDR-Geschichte, nicht allein um eine sektorale Stasi-Historie.
Eine Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv ist sachgerecht und folgerichtig; sie entspricht auch den parlamentarischen Grundentscheidungen. Allen Beteiligten ist klar, dass die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde nicht unendlich fortgesetzt wird; eine Einschätzung, wie sie auch von anderen Fraktionen vorliegt. Ein genauer Zeitpunkt wird einer der Diskussionspunkte bei der Debatte um das Gedenkstättenkonzept sein. Das Bundesarchiv hat in der langen Zeit seit seiner Errichtung 1952 keine datenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt, sein Umgang mit personenbezogenen Daten kann als vorbildlich gelten. Lange Erfahrungen mit Akten, die auf menschenrechtsverletzende Weise entstanden sind - wie die Stasi-Unterlagen - lassen keinen Zweifel daran aufkommen, dass im Bundesarchiv mit den schutzwürdigen Belangen der Stasi-Opfer auch verantwortungsvoll umgegangen werden wird. Gegebenenfalls wird der Gesetzgeber nach sorgfältiger Prüfung ein Spezialgesetz zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen innerhalb des Bundesarchivs erlassen, in das auch die sensiblen Regelungen zum Zugang zu den Unterlagen entsprechend den Vorgaben des jetzt geltenden Stasi-Unterlagen-Gesetzes aufgenommen werden. Unabhängig davon kennzeichnet die Arbeit des Bundesarchivs im Gegensatz zur Behörde der BStU eine unzensierte Forschung.
Mit einer Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv wird die Aufarbeitung der Stasi-Diktatur nicht beendet. Im Gegenteil: Sie wird fortgeführt, aber dann unter veränderten strukturellen Bedingungen, die der Effizienz der Arbeit dienen. Die Aufarbeitung des geteilten Deutschlands ist nicht allein die Aufarbeitung des Stasi-Unrechts, sondern auch der SED-Geschichte, in deren Auftrag die Staatssicherheit handelte. Eine Zusammenführung der Bestände ermöglicht eine Gesamtaufarbeitung der DDR-Geschichte, ihres Unrechtsregimes und der deutschen Teilung, die für unser Geschichtsbewusstsein und unseren Umgang mit der Vergangenheit unerlässlich ist.
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