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Uhl/Köhler: Weichen für sichere und belastbare Planungsdaten gestellt

Berlin (ots)

Anlässlich der Behandlung des Entwurfs des
Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 im Innenausschuss des Deutschen 
Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige
Berichterstatterin, Kristina Köhler MdB:
Nach der am Montag in dieser Woche durchgeführten öffentlichen 
Anhörung von Sachverständigen kann das Zensusvorbereitungsgesetz 2011
nun verabschiedet werden.
Das Gesetz dient der Vorbereitung eines registergestützten Zensus 
einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011. 2011 wird auf
der Grundlage der Verordnung der Europäischen Union für die 
Durchführung von Volks- und Wohnungszählungen die lange überfällige 
Volkszählung als registergestützter Zensus durchgeführt.
Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik 
Deutschland 1987 und in der DDR 1981 statt. Seitdem haben sich die 
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen derart geändert, dass die 
fortgeschriebenen Volkszählungszahlen und die darauf aufbauenden 
Statistiken als Planungsgrundlagen nicht mehr geeignet sind.  Vom 
Zensus hängen etwa der Länder- und der kommunale Finanzausgleich, die
Einteilung der Wahlkreise und die Stimmverteilung im Bundesrat ab. 
Auch bei der Berechnung des Migrantenanteils erwarten Demoskopen 
deutliche Änderungen.
Die Anhörung hat gezeigt, dass Qualitätseinbußen beim 
registergestützten Zensus, im Vergleich zu einem traditionellen 
Zensus, der teurer und für die Bürger sehr viel belastender ist, 
nicht zu erwarten sind.
Das heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene
Zensusvorbereitungsgesetz 2011 schafft die Voraussetzung für die 
Vorbereitung dieses Zensus.
Er besteht aus einer Kombination von fünf Elementen:
Statt Befragung aller Einwohner werden die Melderegister, die Daten 
der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der 
öffentlichen Hand ausgewertet. Zur Gewinnung der Gebäude und 
Wohnungsdaten erfolgt eine postalische Befragung der ca. 17,5 
Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer. Zur Sicherung der 
Datenqualität und zur Erfassung weiterer, z. B. erwerbs- und 
bildungsstatistischer Erhebungsmerkmale werden bei zehn Prozent der 
Bevölkerung Stichproben durchgeführt.
Im Zensusvorbereitungsgesetz werden die rechtlichen 
Voraussetzungen für den Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters 
sowie für die für die Zensusvorbereitung erforderlichen 
Datenübermittlungen geschaffen.
Um die Vorbereitungsmaßnahmen für die durch EU-Vorgaben zwingende 
Volkszählung 2011 zeitnah abschließen zu können, ist der 
schnellstmögliche Beschluss der hierfür erforderlichen 
Rechtsgrundlagen geboten.
Die öffentliche Anhörung von Sachverständigen hat auch gezeigt, 
dass eventuelle grundsätzliche Bedenken im Zusammenhang mit der 
Durchführung der Volkszählung im Jahre 2011 im Zusammenhang mit der 
Verabschiedung des Zensusanordnungsgesetz ausgeräumt werden können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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