Bleser/Klöckner: GS-Zeichen für importiertes Spielzeug
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Berichts der Bundesregierung zur Sicherung von Importen aus China erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucher-schutzbeauftragte der Fraktion, Julia Klöckner MdB:
Die zahlreichen Rückrufaktionen von Spielzeug in den vergangen Wochen zeigen deutlich, dass Sicherheit und Kontrolle von Importen, vor allem aus China, insbesondere bei Kinderspielzeug dringend verbessert werden müssen. Der Schutz der Kinder vor giftigen Bestandteilen in Spielzeug muss allerhöchste Priorität haben. Ganz gleich, von wo Produkte auf unseren deutschen Markt kommen, sie müssen auf jeden Fall sicher sein.
Das Vorhaben von EU-Verbraucherkommissarin Kuneva, im Rahmen der Überarbeitung der Spielzeug-Richtlinie die Sicherheitsstandards in Bezug auf gefährliche Chemikalien zu verschärfen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt.
Die Ankündigung des Chefs der chinesischen Industrie- und Handelsbehörde, eine viermonatige Kampagne mit verschärften Kontrollen durchzuführen, zeigt, dass das Problem auch von den chinesischen Behörden erkannt worden ist. Notwendig ist jedoch eine dauerhafte Verbesserung des Kontroll- und Sicherheitsstandards für Produkte aus China, insbesondere für Kinderspielzeug, und das bereits am Ort der Produktion.
Die Union setzt sich daher für die Intensivierung der risikoorientierten Kontrollen in Kooperation zwischen den Ländern und dem Zoll aus. Flächendeckende Kontrollen sind aufgrund der schieren Masse der Lieferungen unrealistisch.
Wichtig ist aber auch, den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Hilfe der Kennzeichnung eine Hilfestellung beim Kauf von Spielzeug zu geben. In Deutschland und mehreren anderen EU-Staaten weist das bewährte GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") auf eine unabhängige Kontrolle der Produktsicherheit hin. Diese soll nach einem Vorhaben der EU-Kommission durch die europäische CE-Kennzeichnung ersetzt werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre dies ein deutlicher Rückschritt.
Die CE-Kennzeichnung stellt lediglich eine Selbstdeklaration des Herstellers dar, während die Verleihung des GS-Zeichens eine Baumusterprüfung durch eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle voraussetzt. Wir fordern die Kommission daher auf, zur Stärkung des Verbraucherschutzes das Vorhaben einer Vereinheitlichung auf Basis der CE-Kennzeichnung aufzugeben und die Verleihung des GS-Zeichens weiterhin zu ermöglichen. Ferner sollte europaweit ein freiwilliges Zeichen nach dem Vorbild von GS eingeführt werden.
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