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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Fischer: Ja zur Bahnprivatisierung - aber es ist noch viel zu tun

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf
über die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklärt der 
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk 
Fischer (Hamburg) MdB:
Heute wurde das wichtigste verkehrspolitische 
Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition auf den parlamentarischen 
Weg gebracht.
Die heutige Debatte ist der Auftakt für ein umfangreiches und 
gründliches parlamentarisches Verfahren, in dem alle Kritikpunkte am 
Gesetzentwurf sorgfältig hinterfragt und aufgearbeitet werden. Ein 
besonderes Augenmerk werden wir dabei auf die Stellungnahme des 
Bundesrates legen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Sicherung des 
Eigentums an der steuerfinanzierten Eisenbahninfrastruktur beim Bund 
der entscheidende Prüfungsmaßstab. Die Unionsfraktion kann dem Gesetz
daher nur dann in 2./3. Lesung zustimmen, wenn folgende 
unverzichtbare Kernforderungen - ohne Wenn und Aber - erfüllt sind:
1. Die Infrastrukturverantwortung des Staates muss im Gesetzentwurf 
gestärkt werden. Der Bund muss für die vom Gesetzgeber beschlossenen 
vordringlichen Bedarfsplanmaßnahmen ein Durchsetzungsrecht erhalten, 
um Konflikte zwischen der Infrastrukturverantwortung des Staates 
sowie den betriebswirtschaftlichen Interessen der DB AG einerseits 
und ihrer Wettbewerber andererseits zu verhindern.
2. Vor Verabschiedung des Gesetzes muss eine unterschriftsreife 
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) dem Deutschen 
Bundestag vorliegen. Vor der materiellen Privatisierung muss ein 
einjähriger Testlauf für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) im Echtbetrieb erfolgen und gegebenenfalls an die Erfahrungen 
angepasst werden.
3. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Laufzeit des 
Bewirtschaftungszeitraums und der Sicherungsübertragung von 18 Jahren
ist zu lang und muss verkürzt werden.
4. Dem Gesetzgeber dürfen keinerlei Vorgaben gemacht werden, wie 
er nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums mit seinem Eigentum 
verfährt. Deswegen sind die in Art. 2 § 5 des Gesetzentwurfs 
enthaltenen Handlungsalternativen ersatzlos zu streichen.
5. Für mehr Wettbewerb auf der Schiene müssen die Rechte der 
Regulierungsbehörde verstärkt werden. Die Bundesnetzagentur muss in 
der Lage sein, Trassenentgelte zu verhindern, die einseitig die 
Wettbewerber der DB AG  belasten. Auch sollte eine Anreizregulierung 
eingeführt werden. Wir können uns an den bestehenden 
Entgeltvorschriften im Bereich der Telekommunikation und der 
Energiewirtschaft orientieren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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