Fischer: Ja zur Bahnprivatisierung - aber es ist noch viel zu tun
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf über die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB:
Heute wurde das wichtigste verkehrspolitische Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die heutige Debatte ist der Auftakt für ein umfangreiches und gründliches parlamentarisches Verfahren, in dem alle Kritikpunkte am Gesetzentwurf sorgfältig hinterfragt und aufgearbeitet werden. Ein besonderes Augenmerk werden wir dabei auf die Stellungnahme des Bundesrates legen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Sicherung des Eigentums an der steuerfinanzierten Eisenbahninfrastruktur beim Bund der entscheidende Prüfungsmaßstab. Die Unionsfraktion kann dem Gesetz daher nur dann in 2./3. Lesung zustimmen, wenn folgende unverzichtbare Kernforderungen - ohne Wenn und Aber - erfüllt sind: 1. Die Infrastrukturverantwortung des Staates muss im Gesetzentwurf gestärkt werden. Der Bund muss für die vom Gesetzgeber beschlossenen vordringlichen Bedarfsplanmaßnahmen ein Durchsetzungsrecht erhalten, um Konflikte zwischen der Infrastrukturverantwortung des Staates sowie den betriebswirtschaftlichen Interessen der DB AG einerseits und ihrer Wettbewerber andererseits zu verhindern.
2. Vor Verabschiedung des Gesetzes muss eine unterschriftsreife Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) dem Deutschen Bundestag vorliegen. Vor der materiellen Privatisierung muss ein einjähriger Testlauf für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) im Echtbetrieb erfolgen und gegebenenfalls an die Erfahrungen angepasst werden.
3. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Laufzeit des Bewirtschaftungszeitraums und der Sicherungsübertragung von 18 Jahren ist zu lang und muss verkürzt werden.
4. Dem Gesetzgeber dürfen keinerlei Vorgaben gemacht werden, wie er nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums mit seinem Eigentum verfährt. Deswegen sind die in Art. 2 § 5 des Gesetzentwurfs enthaltenen Handlungsalternativen ersatzlos zu streichen.
5. Für mehr Wettbewerb auf der Schiene müssen die Rechte der Regulierungsbehörde verstärkt werden. Die Bundesnetzagentur muss in der Lage sein, Trassenentgelte zu verhindern, die einseitig die Wettbewerber der DB AG belasten. Auch sollte eine Anreizregulierung eingeführt werden. Wir können uns an den bestehenden Entgeltvorschriften im Bereich der Telekommunikation und der Energiewirtschaft orientieren.
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