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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz/Eichhorn/Spahn: Notwendige Voraussetzungen für Heroinabgabe nicht gegeben

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesrates zum Antrag der Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen und 
Saarland zum Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte 
Substitutionsbehandlung erklären die Vorsitzende und Sprecherin der 
Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette 
Widmann-Mauz MdB, die Drogenbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und der Obmann der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Jens Spahn MdB:
Sowohl Vertreter der Ärzteschaft als auch die Spitzenverbände der 
Krankenkassen haben in Stellungnahmen gegenüber dem Deutschen 
Bundestag klar zum Ausdruck gebracht, dass weder die Vorteile einer 
diamorphingestützten Behandlung gegenüber der Methadonsubstitution 
sehr ausgeprägt sind, noch die im Gesetzentwurf vorgesehenen 
Kriterien für den Einschluss von Patienten in eine 
diamorphingestützte Behandlung ausreichend eindeutig und eng genug 
beschrieben sind. Damit bestünde die erhebliche Gefahr einer 
unsachgemäßen und unabsehbaren Ausweitung der Behandlung mit Heroin, 
da der Gesetzentwurf mit einer Arzneimittelzulassung und damit mit 
einem generellen Rechtsanspruch auf diese Behandlungsform einhergehen
würde.
Vor diesem Hintergrund nimmt die CDU/CSU Bundestagsfraktion das 
Abstimmungsergebnis des Bundesrates in fachlicher Hinsicht besorgt 
zur Kenntnis. Bei den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag 
werden die vorgetragenen Bedenken die Entscheidungen wesentlich 
beeinflussen. Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keine Eingrenzung 
der finanziellen Auswirkungen zu, solange die Gruppe der 
Schwerstabhängigen nicht klar abgrenzbar definiert ist. Die weit 
gefassten Einschlusskriterien könnten lt. Aussage der 
Sachverständigen dazu führen, dass zwischen 6.000 und 80.000 
Opiatabhängige Anspruch auf eine Versorgung mir Diamorphin 
(syntetisch hergestelltes reines Heroin) zu Lasten der gesetzlichen 
Krankenkassen hätten. Eine Begrenzung auf 1.500 Patienten, wie vom 
BMG angegeben, wäre unter diesen Bedingungen nicht realistisch. 
Anders als in der Schweiz kann der Zugang in Deutschland aufgrund des
Rechtsanspruches nicht auf eine begrenzte Anzahl reglementiert 
werden.
Einer Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen 
Krankenversicherung kann nicht zugestimmt werden, bevor der Nutzen 
für die Patienten und die eindeutige Überlegenheit von Heroin 
gegenüber Methadon festgestellt und damit die Risiken sowohl für die 
Patienten als auch für die Beitragszahler eindeutig bestimmbar sind. 
Hierzu sind weitere Studien, z. B. im Rahmen von 
Anschlussmodellvorhaben, notwendig, die u. a. die Einschlusskriterien
für die Patienten, die Bedeutung der psychosozialen Begleitung als 
auch die Ausstiegsorientierung weiter untersuchen müssen.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion sieht in der  Drogentherapie ein 
wichtiges Instrument der kurativen Behandlung. Drogenabhängige sind 
Kranke, denen eine gute medizinische Versorgung zusteht. Wir stellen 
uns nicht gegen die Weiterbehandlung von Patienten, die bereits heute
durch das Modellvorhaben mit Diamorphin versorgt werden. Dieses kann 
durch ein Anschlussmodellvorhaben sichergestellt werden, denn wir 
tragen Verantwortung für das gesamte Gesundheitssystem. Voreilige 
Entscheidungen, die das System überfordern, sind nicht verantwortbar.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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