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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl/ Göbel: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ist abzulehnen

Berlin (ots)

Anlässlich der von Rheinland-Pfalz im Bundesrat
eingebrachten Initiative für ein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer 
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB sowie der Obmann im Innenausschuss des 
Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB:
Der Vorschlag der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist 
absurd. Das aktive und passive Wahlrecht kommt in Deutschland nur dem
"Staatsvolk" zu, das heißt den Deutschen im Sinne des Artikel 116 
Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende 
Gesetzesänderungen der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg bereits
im Herbst 1990 aus diesem Grund für verfassungswidrig erklärt.
Für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gelten seit den Verträgen von 
Maastricht über die Europäische Union aus gutem Grund Ausnahmen: im 
Zuge der europäischen Entwicklung wurde die Unionsbürgerschaft 
eingeführt, die Bürgern der EU-Staaten ein Kommunalwahlrecht 
einräumt.
Warum dies nun auch für Nicht-EU-Bürger gelten soll, ist nicht 
nachvollziehbar. Das aktive und passive Wahlrecht ist an die 
Zugehörigkeit zu der betreffenden Gesellschaft gebunden. Nicht an den
- unter Umständen vorübergehenden - Aufenthaltsort. In jedem Verein 
kann nur der mitbestimmen, der auch Vereinsmitglied ist und nicht 
jeder, der gelegentlich das Vereinslokal besucht.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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