Dött: Feinstaub mit ausgewogenen Maßnahmeplänen reduzieren
Berlin (ots)
Zu dem gestern durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ergangenen Urteil der Zurückverweisung der Klage eines von hohen Feinstaubbelastungen betroffenen Münchener Bürgers an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:
Die Belastung von Bürgerinnen und Bürgern mit Feinstaub ist ein ernstes Problem. Insoweit ist die am gestrigen Tag durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig getroffene Entscheidung, die Klage an die Vorinstanz zurück zu verweisen, nachvollziehbar.
Mit dieser Entscheidung steigt der Druck auf die für die Umsetzung der Vorgaben zuständigen Bundesländer und die für die Erstellung von Aktionsplänen verantwortlichen Kommunen. Mit der Erarbeitung und Umsetzung der geforderten kommunalen Aktionspläne für Bereiche mit häufigen Grenzwertüberschreitungen kann durch die zuständigen Behörden vor Ort gewährleistet werden, dass der Schutz der Gesundheit der Anwohner vor Feinstaub gewährleistet und gleichzeitig die für Bürger und Wirtschaft wichtige Funktionsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur gesichert werden.
Den Bundesländern und Kommunen in Bezug auf Feinstaub ein fehlendes Problembewusstsein anzulasten, verkennt allerdings die häufig äußerst komplizierte Situation vor Ort. Fahrverbote, Fahreinschränkungen oder Straßensperrungen haben für Bürger und Funktionsfähigkeit der betroffenen Städte weit reichende Folgen. Die Bereitstellung von Ausweichmöglichkeiten für den Verkehr oder die Neuanschaffung von schadstoffarmen Fahrzeugen durch die Bürger sind leider häufig nicht von heute auf morgen möglich.
Wir brauchen eine Reduzierung der Feinstaubemissionen in den besonders belasteten Bereichen einiger unserer Städte. Aktionismus der Kommunen, abhängig von der Klagebereitschaft einzelner Anwohner, kann weder Grundlage einer nachhaltigen Gesundheitsvorsorge noch Basis für die künftige Nutzung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur sein. Erforderlich sind ausgewogene Aktionspläne für betroffene Bereiche der Städte. Diese müssen mit Nachdruck entwickelt und umgesetzt werden.
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