Hüppe: Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben muss vorangetrieben werden
Berlin (ots)
Anlässlich des Kongresses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Was behindert Arbeit? Teilhabe der Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln", erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der Kongress "Was behindert Arbeit?" hat gezeigt, wie wichtig das Thema "Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben" ist. Die enorme Resonanz mit über 400 Teilnehmern, unter ihnen der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder und der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, spiegelt, die Aktualität und Brisanz des Themas wider.
Die gestrige Veranstaltung hat einen Überblick über die Problembereiche und möglichen Lösungsansätze geschaffen.
Mehr Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Hierfür müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass vom Kindergarten an mehr für das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung getan werden muss. Viele beschäftigungshemmende Vorbehalte können dann erst gar nicht entstehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass behinderte Menschen bereits in der Schule praktische Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sammeln und später eine individuelle Berufsberatung erfolgt. Klar ist auch, dass für die meisten Werkstattbeschäftigten eine Form von Unterstützung und Begleitung notwendig ist, damit eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden und erhalten bleiben kann.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete Konzept einer unterstützen Beschäftigung entspricht vom Grundsatz her diesem Ansatz. Insbesondere vonseiten der Integrationsfachdienste wurde eine längere Dauer der Begleitung angeregt. Modelle wie das "Persönliche Budget für Arbeit" oder Integrationsprojekte zeigen, das viel mehr Teilhabe in einer gemeinsamen Arbeitswelt möglich ist. Der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget ab 2008 nach dem neunten Sozialgesetzbuch kann verstärkt zu Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen, z. B. durch die Beauftragung von Integrationsfachdiensten. Hier ist es wichtig, von Anfang an die Entwicklungen zu beobachten und zu begleiten.
Ebenso muss überlegt werden, wie Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen weiterentwickelt werden können, um mehr Bezug zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Deutlich wurde, dass ein Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht dazu führen darf, dass Werkstattbeschäftigte gegenüber einer Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen soziale Nachteile erleiden.
Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterhin einen Auftrag zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben.
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs und der allgemein sinkenden Arbeitslosenzahlen profitieren Menschen mit Behinderungen bisher noch zu wenig von diesem positiven Trend. Die Zahl der Arbeitslosen insgesamt geht zwar zurück, die Werte bei schwerbehinderten Arbeitslosen bleiben aber deutlich hinter den allgemeinen Zahlen zurück. Im September 2007 waren insgesamt 16,4 Prozent weniger Menschen arbeitslos als noch im September 2006. Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen hat sich in diesem Zeitraum aber nur um 9,8 Prozent verringert.
In diesem Zusammenhang stehen Strukturen und Vermittlungsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Kritik. Die häufig wechselnden Berater in den Agenturen vor Ort, sowie das fehlende Fachwissen der Mitarbeiter in den Agenturen und in den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) erschwert und demotiviert viele behinderte Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Beschäftigungsmöglichkeit. Es muss überlegt werden, wie strukturelle Änderungen der BA aussehen müssen, um effektivere Vermittlungsarbeit leisten zu können.
Deutlich wurde, dass es dabei regionale Unterschiede gibt, die daraufhin deuten, dass im Bereich der Vermittlung unterschiedliche Instrumentarien angewendet werden.
Als erfolgreich zeigt sich die Arbeit einer ARGE in Hamburg, die sich seit dem letzten Jahr ausschließlich auf die Beratung und Vermittlung behinderter Arbeitsloser konzentriert.
Die Situation der Integrationsfachdienste, die Finanzierung der Ausgleichsabgabe sowie der Zurückhaltung seitens vieler Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sind Themen, die weiterhin einer intensiven Diskussion bedürfen, um Vermittlungshemmnisse aufzubrechen und lösen zu können.
Ein positives Beispiel stellen zwei - auf dem Podium vertretene - deutsche Großunternehmen dar, die mithilfe der Integrationsvereinbarung und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements es ermöglichen können, Arbeitnehmer mit Behinderungen den Verbleib im Unternehmen durch individuelle Beratung und Präventionsmaßnahmen zu sichern.
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