Reiche: Marktmechanismen im Erneuerbare-Energien-Gesetz stärken
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
In den kommenden Jahren muss der Anteil der erneuerbaren Energien weiter erhöht werden. Die Unionsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2020 mindestens 30 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erfolgt.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wollen wir hierfür die Weichen stellen. Neben einer Forcierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien muss durch die Novelle auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz verbessert werden. Die Unionsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, die Grundstruktur des EEG zu erhalten, diese aber durch marktwirtschaftliche und wettbewerbsorientierte Elemente zu ergänzen.
Richtschnur muss sein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt durch die Novelle nicht teurer werden darf, als dies bei einer Fortschreibung der bestehenden Regelung der Fall wäre. Dies ist im Interesse der Stromverbraucher.
So müssen insbesondere Anreize für eine nachfrageorientierte Stromerzeugung durch erneuerbare Energien gegeben werden. Dies ist für die Unionsfraktion ein zentraler Punkt. Auch gilt es die Synergiepotenziale verschiedenere erneuerbarer Energien, zum Beispiel durch eine Koppelung von Windenergie und Biomasse zur Verstetigung der Stromproduktion, zu erschließen.
Auch der Ersatz alter Anlagen durch moderne, effizientere Anlagen, das so genannte Anlagenrepowering, muss vorangetrieben werden. Denn moderne Anlagen verbessern die Netzintegration und erzeugen den Strom zu niedrigeren Kosten.
Die Einführung eines Optionsmodells bei der Windenergie, bei dem Anlagenbetreiber zwischen dem bestehenden System und einem Bonusmodell wählen können, ist ernsthaft zu prüfen. Beim Bonusmodell bleibt die vorrangige Einspeisung bestehen, der erzeugt Strom wird mit dem jeweiligen Strombörsenpreis bei der Einspeisung zuzüglich eines festen Bonus vergütet. Um extreme Schwankungen auszugleichen, sollte sich die Gesamtvergütung beim Bonusmodell innerhalb einer festgeschriebenen Spanne bewegen. Das Bonusmodell schafft zusätzliche Anreize zum Erzeugungsmanagement und zur Energiespeicherung.
Bei der Biomasse sind die Anreize dahingehend zu verändern, dass Biomasseanlagen, bei denen Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und genutzt wird, gegenüber Biomasseanlagen besser gestellt werden, die lediglich zur Stromerzeugung dienen.
Die bisherige Netzinfrastruktur und die gegenwärtige Genehmigungs- und Realisierungsdauer beim Netzausbau sind nicht ausreichend, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Flankierend zur Novelle des EEG sind die Voraussetzungen für eine wirkliche Beschleunigung des Netzausbaus zu schaffen.
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