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Fischer: Urteil zu Bahnstrecken stärkt Unionsposition im Bahnprivatisierungsprozess

Berlin (ots)

Zum gestrigen Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes, dass auch unrentable Strecken 
betriebsbereit zu halten sind, erklärt der verkehrspolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht im Einklang mit der
Infrastruktur und der Daseinsvorsorge des Staates nach dem 
Grundgesetz. Damit ist der Beweis erbracht, dass es unerlässlich ist,
die Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Staates zu belassen. Die 
steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur ist ungeeignet als 
Renditeobjekt des Kapitalmarktes.
Die Unionsposition im Teilprivatisierungsprozess, dass die 
Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Staates verbleiben muss, wird 
damit bestätigt. Auch wird dem Ansinnen von Bahnchef Mehdorn, sich 
mit der Eisenbahninfrastruktur im vollen Umfang an den Kapitalmarkt 
zu begeben, eine Absage erteilt. Es ist unverzichtbar, dass die 
Infrastrukturgesellschaften (DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB 
Energie GmbH) im Teilprivatisierungsprozess in das Bundeseigentum 
überführt werden. Aufgrund dieses unmittelbaren Prozesses ist auch 
kein Arbeitsplatz gefährdet, zumal gemäß dem Beschluss des Deutschen 
Bundestages vom 21.11.2006 sichergestellt werden muss, dass der 
konzerninterne Arbeitsmarkt sowie das Beschäftigungsbündnis erhalten 
werden können.

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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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