Hüppe: Integrative Beschulung von Kindern mit Behinderungen an Regelschulen durch Urteil gestärkt
Berlin (ots)
Anlässlich des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 26.10.2007 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiges Signal im Bestreben für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Bisher sah die Regelung vor, dass die Kosten für einen Integrationshelfer beim Besuch einer integrativen Schule nur dann zu tragen sind, wenn das Kind dieser Schule schulrechtlich zugewiesen wurde. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil ist der Träger der Sozialhilfe auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn schulrechtliche Wahlfreiheit besteht, Eltern und Kinder somit die Wahl zwischen Förder- und Regelschule haben.
Ziel der Union ist, Menschen mit Behinderungen von Anfang an in die Gesellschaft mit einzubinden und gemeinsame Lebenswelten zu schaffen. Immer noch werden lediglich 12,9 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland an allgemeinen Schulen unterrichtet. Dies ist viel zu wenig, um ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an zu lernen.
Für die Union steht der gemeinsame Unterricht im Vordergrund. Daher muss die Regelschule bei der Schulwahl Vorrang haben. Es geht nicht darum, dass Kinder mit Behinderungen nicht mehr individuell gefördert werden sollen, sondern wo diese Förderung erfolgt.
In anderen europäischen Ländern sind die Integrationsquoten viel höher. Eine neue Studie zeigt, dass je mehr Kinder mit Behinderungen in Regelschulen unterrichtet werden, desto geringer ist der durchschnittliche Kostenaufwand und umso höher ist der gesellschaftliche Gewinn.
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