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Fromme/Brähmig: Einmalzahlung für Heimkehrer-Ost ist ein guter Beitrag zur inneren Einheit Deutschlands

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 8. 
November 2007 (TOP 25), erklären der Vorsitzende der Gruppe der 
Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB, und der 
Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates des Verbandes der 
Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands 
e.V., Klaus Brähmig MdB:
Das Heimkehrstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG) ist ein voller 
Erfolg für die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Zivildeportierten. 
Durch das beharrliche Verhandeln der Union erhalten etwa 12.200 
ehemalige deutsche Kriegsgefangene und ca. 3.000 Zivilverschleppte 
eine symbolische Anerkennung für ihr Schicksal.
Das ist ein guter Beitrag zur historischen Aufarbeitung und zur 
inneren Einheit Deutschlands.
Nach dem vorliegenden Gesetz wird die Heimkehrerstiftung aufgelöst
und ihre Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt übertragen. Folgende 
Regelungen sieht das Gesetz im Einzelnen vor:
Im 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurde die Aufstockung der 
Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Mio. 
Euro gefordert. Mit dem Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz ist die 
Umsetzung dieser Forderung gelungen. Die Opfergruppe der 
zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße 
erhält nun endlich einen gesicherten Zugang zu den Leistungen der 
Stiftung.
Artikel 3 des Heimkehrstiftungsaufhebungsgesetz sieht mit dem 
Heimkehrerentschädigungsgesetz eine einmalige Entschädigung für die 
ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland vor. Während den 
ehemaligen Kriegsgefangenen in Westdeutschland eine Entschädigung 
nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) rechtlich 
zustand, blieb ostdeutschen Kriegsheimkehrern bislang eine solche 
Entschädigung verwehrt.
Jetzt erhalten die ostdeutschen Kriegsgefangenen eine 
Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe von 
500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro 
(Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro 
(Entlassungsjahrgänge ab 1951). Die Heimkehrer aus dem 
Beitrittsgebiet erhalten ab Januar 2009, mehr als 60 Jahre nach Ende 
des Krieges, eine symbolische Anerkennung für die 
Reparationsleistungen, die sie mit ihrer Kriegsgefangenschaft 
erbracht haben.
Ein weiterer Erfolg von CDU und CSU ist, dass die 
Rentenzusatzleistungen für ehemalige Kriegsgefangene nach dem 
Heimkehrerstiftungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 
Ablauf des Jahres 2009 enden, sondern bis zum Versterben des 
Begünstigten weiterhin gezahlt werden.
Insgesamt wird mit der jetzt gefundenen Lösung ein guter Beitrag 
zur historischen Aufarbeitung und Gerechtigkeit geleistet.
Mit der Verabschiedung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes sind
aber noch nicht alle Fragen im Bereich des SED-Unrechts und des 
Kriegsfolgenrechts gelöst. Ob deutsche zivile Opfer von Zwangsarbeit 
oder verfolgte Schüler und Zwangsausgesiedelte im SED-Regime, mit 
einer Schlussgesetzgebung zu beiden historischen Bereichen könnten 
bisher unberücksichtigte Schicksale eine Würdigung erfahren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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