Fromme/Brähmig: Einmalzahlung für Heimkehrer-Ost ist ein guter Beitrag zur inneren Einheit Deutschlands
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 8. November 2007 (TOP 25), erklären der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB, und der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates des Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands e.V., Klaus Brähmig MdB:
Das Heimkehrstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG) ist ein voller Erfolg für die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Zivildeportierten. Durch das beharrliche Verhandeln der Union erhalten etwa 12.200 ehemalige deutsche Kriegsgefangene und ca. 3.000 Zivilverschleppte eine symbolische Anerkennung für ihr Schicksal.
Das ist ein guter Beitrag zur historischen Aufarbeitung und zur inneren Einheit Deutschlands.
Nach dem vorliegenden Gesetz wird die Heimkehrerstiftung aufgelöst und ihre Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt übertragen. Folgende Regelungen sieht das Gesetz im Einzelnen vor:
Im 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurde die Aufstockung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Mio. Euro gefordert. Mit dem Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz ist die Umsetzung dieser Forderung gelungen. Die Opfergruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße erhält nun endlich einen gesicherten Zugang zu den Leistungen der Stiftung.
Artikel 3 des Heimkehrstiftungsaufhebungsgesetz sieht mit dem Heimkehrerentschädigungsgesetz eine einmalige Entschädigung für die ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland vor. Während den ehemaligen Kriegsgefangenen in Westdeutschland eine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) rechtlich zustand, blieb ostdeutschen Kriegsheimkehrern bislang eine solche Entschädigung verwehrt.
Jetzt erhalten die ostdeutschen Kriegsgefangenen eine Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe von 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro (Entlassungsjahrgänge ab 1951). Die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet erhalten ab Januar 2009, mehr als 60 Jahre nach Ende des Krieges, eine symbolische Anerkennung für die Reparationsleistungen, die sie mit ihrer Kriegsgefangenschaft erbracht haben.
Ein weiterer Erfolg von CDU und CSU ist, dass die Rentenzusatzleistungen für ehemalige Kriegsgefangene nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen mit Ablauf des Jahres 2009 enden, sondern bis zum Versterben des Begünstigten weiterhin gezahlt werden.
Insgesamt wird mit der jetzt gefundenen Lösung ein guter Beitrag zur historischen Aufarbeitung und Gerechtigkeit geleistet. Mit der Verabschiedung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes sind aber noch nicht alle Fragen im Bereich des SED-Unrechts und des Kriegsfolgenrechts gelöst. Ob deutsche zivile Opfer von Zwangsarbeit oder verfolgte Schüler und Zwangsausgesiedelte im SED-Regime, mit einer Schlussgesetzgebung zu beiden historischen Bereichen könnten bisher unberücksichtigte Schicksale eine Würdigung erfahren.
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