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Hüppe: Mehr Klarheit für hörbehinderte Menschen bei Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher

Berlin (ots)

Anlässlich der abschließenden Beratung des "Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und 
anderer Gesetze" im Deutschen Bundestag erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Ab dem 1. Januar 2008 müssen Sozialleistungsträger, wie 
beispielsweise Krankenkassen, Rentenversicherer oder Sozialämter, 
Kosten für einen Gebärdendolmetscher wie im Verwaltungs- und 
Gerichtsverfahren übernehmen.
Momentan ist nicht klar geregelt, in welcher Höhe 
Sozialleistungsträger Kosten für einen Gebärdendolmetscher, z. B. bei
Arztbesuchen eines gehörlosen Menschen, übernehmen müssen. Die 
derzeitige Regelung führt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen 
Sozialleistungsträgern und hörbehinderten Menschen.
Ab 2008 wird jetzt endlich Klarheit herrschen. Unsicherheiten auf 
Seiten der Betroffenen bis hin zu langwierigen Widerspruchs- und 
Klageverfahren über die Höhe der Kostenübernahme gehören ab dem 
kommenden Jahr der Vergangenheit an.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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