Gehb/Granold: Privilegierung des Kindeswohls steht im Vordergrund
Berlin (ots)
Zur Unterhaltsrechtsreform, die heute im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet wird, erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und die zuständige Berichterstatterin der Union, Ute Granold MdB:
Die Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform ist als deutliches Signal zur Förderung des Kindeswohls zu begrüßen.
Die nun gefundene gesetzliche Regelung führt zu einer Neubewertung der Unterhaltsberechtigung, wobei ein gerechter Ausgleich zwischen Kindern, Ehegatten und kinderbetreuenden verheirateten, geschiedenen und nicht verheirateten Elternteilen angestrebt wird. Im Vordergrund stehen dabei Verbesserungen für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, die Kinder. Auch die Gerichtsfestigkeit des Gesetzentwurfes im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 2007 konnte nun erreicht werden.
Die Unterhaltsrechtsreform soll sich nun in der Praxis bewähren und die Situation der Kinder verbessern.
Daher muss auch geprüft werden, ob aus steuerrechtlichen Gründen in Einzelfällen die Bedarfsgemeinschaft von Kind und betreuendem Elternteil finanziell schlechter gestellt sein könnte als bei der gegenwärtigen Gesetzeslage.
Aus diesem Grunde hat die Union zuletzt im Rechtsausschuss gefordert, eine Einschätzung zur steuerrechtlichen Auswirkung der Unterhaltsrechtsreform einzuholen.
Auch eine Harmonisierung mit dem Sozialrecht sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden.
Ungeachtet dieser Gesichtspunkte ist es richtig und dringlich, die Unterhaltsrechtsreform in dieser sinnvollen Form jetzt zu verabschieden.
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