Falk: Union schützt Mehrheitsrechte
Berlin (ots)
Zu den Vorwürfen der SPD im Hinblick auf eine im Koalitionsausschuss am 12.11. nicht erfolgte Einigung beim Thema "Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und ver.di vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrages für die Postbranche/Briefdienstleister" erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Arbeit und Soziales, Ilse Falk MdB:
Die von der SPD in Zusammenhang mit der im Koalitionsausschuss am 12.11. nicht erfolgten Einigung beim Thema "Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und ver.di vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrages für die Postbranche/Briefdienstleister" erhobenen Vorwürfe sind in Inhalt und Form völlig unangemessen und befremdlich.
Zwischen den Koalitionspartnern war klar vereinbart, dass ein Mindestlohn-Tarifvertrag in der Post-Branche für allgemeinverbindlich erklärt wird, wenn 50 % der beschäftigten Briefdienstleister davon erfasst werden. Es geht hier also nicht darum, über Lohnhöhen etc. zu diskutieren, sondern darum, die Einhaltung der vereinbarten Voraussetzungen zu gewährleisten. Es muss hier sichergestellt sein, dass nicht einer Mehrheit von Beschäftigten die Vorstellungen einer Minderheit übergestülpt werden.
Angesichts der vorliegenden Zahlen ist dieses Kriterium im Hinblick auf den vom im Raum stehenden Mindestlohn-Tarifvertrag potentiell betroffenen Beschäftigtenkreis nicht erfüllt. Daher kann dieser Tarifvertrag so auch nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Nur weil einem dieses Ergebnis nicht passt, von "Wortbruch" zu sprechen, ist völlig unangemessen und verkehrt die Tatsachen. Die Union hält sich als Regierungspartei explizit an die früheren Absprachen mit allen dort besprochenen Voraussetzungen.
Darüber hinausgehend hat die Union im Koalitionsausschuss am 12.11. ein sachgerechtes Angebot gemacht, um das Erfüllen des verabredeten 50 %-Kriteriums doch noch zu ermöglichen. Sie hat vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Tarifvertrages nur auf diejenigen Beschäftigten zu erstrecken, die nicht nur gelegentlich oder nebenbei, sondern "überwiegend" Briefdienstleistungen erbringen. Dies wurde von der SPD leider abgelehnt.
Es ist richtig und wichtig, dass die Politik dafür sorgt, dass ein Gesetz wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht missbraucht wird zur Durchsetzung individueller Wettbewerbsinteressen. Im konkreten Fall liegt der Verdacht nahe, dass hier ein (Noch-)Monopolist eigene Privilegien möglichst lange erhalten und unliebsame Konkurrenz in seinem Bereich offenbar möglichst lange verhindern möchte.
Es kann aber in einem freiheitlich-demokratischen Sozialstaat nicht sein, dass bestimmte Interessenorganisationen ihre Vorstellungen einer Mehrheit der Betroffenen aufoktroyieren und sich dafür auch noch des Staates bedienen wollen. Dies kann auch nicht im Sinne unseres Koalitionspartners sein!
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