Bleser/Mortler: Union begrüßt Vereinfachungsbemühungen der EU-Kommission
Berlin (ots)
Zur Vorlage einer Kommissionsmitteilung zur Vorbereitung auf die Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
Wir begrüßen die Überlegungen der EU-Kommission, die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Vorschriften zur Cross Compliance zu überprüfen, zu vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand zu senken. Damit wurde eine zentrale Forderung von Bundesminister Seehofer und der Unionsfraktion aufgenommen. Es ist richtig und wichtig, dass die vorhandenen Mittel möglichst effizient und mit dem größtmöglichen Nutzen eingesetzt werden.
Wir legen Wert darauf, dass es sich beim sogenannten "Health Check" nur um eine Überprüfung der Maßnahmen der im Jahr 2003 beschlossenen Agrarreform handelt. Nach der Reform von 1992 und der Agenda 2000 hat 2003 bereits die dritte grundlegende Änderung der Gemeinsamen Agrarpolitik stattgefunden. 2006 folgte die Zuckermarktreform, 2007 die Reform der Marktorganisation für Obst und Gemüse und aktuell wird über die Reform der Weinmarktordnung verhandelt, Die europäische Land- und Ernährungswirtschaft braucht nun Planungssicherheit für ihre Investitionen und keine neue Gesamtreform.
Deutschland hat sich bei der Umsetzung der Agrarreform von 2003 für den frühesten Zeitpunkt der Umstellung auf das Betriebsprämienmodell und die Entkopplung entschieden. Im Sinne einer Gleichbehandlung innerhalb der EU und zwischen den verschiedenen Produktionszweigen fordern wir die Kommission auf, die vollständige Entkopplung in allen EU-Mitgliedstaaten zu prüfen.
Wir begrüßen es, dass sich die Preise für agrarische Produkte in vielen Sektoren nach langen Jahren wieder auf einem kostendeckenden Niveau befinden. Diese Situation ist aber eine Momentaufnahme und kein Grund, das gesamte System sofort infrage zu stellen. Bis zum Ende der laufenden Finanzierungsperiode, d.h. bis zum Jahr 2013 muss das Prinzip der Verlässlichkeit gelten.
Die Union lehnt daher den Anstieg der Modulation um insgesamt 8 Prozent auf 13 Prozent im Jahr 2013 kategorisch ab. Die Gelder, die heute bereits nicht mehr für die Beseitigung von Überschüssen oder für Interventionsmaßnahmen benötigt werden, müssen in die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit investiert werden, z.B. in schlagkräftigere Vermarktungseinrichtungen. Nach dem Jahr 2013 wird sich das System der Direktzahlungen wegen der Gleichbehandlung der Beitrittsländer und der Alt-EU erheblich wandeln. Darüber machen sich die Betroffenen keine Illusionen.
Abgelehnt werden auch Überlegungen der Kommission zur Einführung größenbezogener Obergrenzen, Degression oder Kappung der Direktzahlungen. Dies würde insbesondere Betriebe in den Neuen Bundesländern treffen, die damit einseitig belastet würden. Damit wären viele Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gefährdet. Zudem könnten die Einsparziele und Kappungsgrenzen mit Betriebsteilungen unterlaufen werden.
Wir fordern die EU-Kommission auf, nicht nur von einer "weichen Landung" beim Ausstieg aus der Milchquote im Jahr 2015 zu sprechen, sondern auch ein klares Konzept für Begleitmaßnahmen vorzulegen. Zentrales Ziel dieses Übergangszenarios muss die Nutzung von Marktchancen auf dem Weltmarkt sein, um die Nachfrage langfristig zu stabilisieren. Gleichzeitig müssen Maßnahmen getroffen werden, mit denen die Milchproduktion in benachteiligten Gebieten gehalten werden kann und mögliche soziale Brüche in der Übergangszeit abgefedert werden können.
Der Zeitraum bis zur Vorlage konkreter Vorschläge zur Optimierung der Maßnahmen der GAP im Frühjahr 2008 sollte von der EU-Kommission intensiv genutzt werden, um Gespräche mit allen Beteiligten zu führen. Denn wichtig für die Akzeptanz der EU-Agrarpolitik beim Steuerzahler ist auch die Effizienz der eingesetzten Mittel.
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