Hüppe: Behindertenpolitik 2007 - Bilanz und Ausblick
Berlin (ots)
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2007 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Im Jahr 2007 stand die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderungen im Fokus der behindertenpolitischen Arbeit der Union. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsleben. Immer noch sind Menschen mit Behinderungen von hoher Arbeitslosigkeit betroffen. Allerdings gibt es seit wenigen Monaten einen positiven Trend bei den Arbeitslosenzahlen der schwerbehinderten Menschen zu erkennen. Dieser Trend muss in Zukunft weiter gestärkt werden.
Um die Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsmarkt voranzubringen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Oktober einen Kongress zum Thema "Was behindert Arbeit?" ausgerichtet. Das inhaltliche Spektrum der Veranstaltung reichte von der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bis hin zu Hemmnissen und dem Verbleib im Job behinderter Arbeitnehmer. Die angesprochenen Probleme und Lösungsansätze bilden die Grundlage für die behindertenpolitische Arbeit der Union in 2008. Zentrales Anliegen ist dabei, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen. In diesem Zusammenhang wird die Union nach neuen Möglichkeiten unterstützter Beschäftigung suchen.
Im März des Jahres hat Deutschland die UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Bis das Übereinkommen in Deutschland geltendes Recht wird, ist allerdings zunächst das Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung von Bund und Ländern durchzuführen. Nun muss ein zügiges Umsetzungsverfahren einsetzen und dafür Sorge tragen, dass die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beim Umsetzungsprozess beteiligt werden, damit möglichst im nächsten Jahr die Ratifizierung abgeschlossen werden kann.
Bei der Gesundheitsreform konnten, im Gegensatz zu den letzten Reformen des Gesundheitswesens, Einschnitte für behinderte Menschen verhindert werden. Verbesserungen gibt es im Bereich der Gesundheitsversorgung behinderter Menschen: Rehabilitation ist nun grundsätzlich eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Konkret heißt das, dass auch alte und pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Rehabilitation haben. Darüber hinaus haben Menschen mit Behinderungen, die in besonderen, noch näher zu bestimmenden, Wohnformen leben, künftig Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Weiterhin werden die Leistungen für Schwerkranke in der palliativmedizinischen Versorgung verbessert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die jetzt im SGB V verankert ist, zügig ausgestaltet und umgesetzt wird.
Die Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung sind positiv für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen. Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die beispielsweise bei einer sogenannten geistigen Behinderung vorliegen kann, können in Zukunft einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400 Euro anstatt 260 Euro jährlich erhalten, wenn die benötigten Betreuungsangebote vorhanden sind. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird weiter ausgebaut. Die Sachleistungsbeträge werden in den kommenden Jahren erhöht und angepasst. Um die Selbständigkeit pflegebedürftiger Menschen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, sollen betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften durch den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen gefördert werden. Die Betreuungsleistungen können künftig von den Bewohnern flexibler als bisher abgerufen werden.
Die Reform der Eingliederungshilfe steht weiterhin auf der Agenda der Union. Im kommenden Jahr werden wir uns zusammen mit Betroffenen und ihren Verbände, den Ländern und Kommunen beraten, wie und in welcher Form die Eingliederungshilfe in Zukunft gestaltet werden könnte.
Ab Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Leistungsform ermöglicht Menschen mit Behinderungen mehr als bisher, die für sie passenden Leistungen selbstbestimmt auszusuchen. Neben den positiven Erfahrungen und Berichten gibt es noch einige Probleme - wie z.B. das fachliche Wissen einiger Beratungsstellen oder fehlende Information der behinderten Menschen. Bei der Einführung des Persönlichen Budget müssen diese und andere Probleme aufgegriffen und gelöst werden, damit alle Menschen mit Behinderungen, die es möchten, von dieser Leistungsform profitieren können.
Ein grundsätzliches Thema der Politik für Menschen mit Behinderungen bleibt die Bioethik. Bei der Verabschiedung des Gewebegesetzes in diesem Jahr wurde im letzten Moment die fremdnützige Knochenmarkspende bei nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen aus dem Gesetz gestrichen. Aber auch in Zukunft muss man wachsam sein. Die Diskussion um Sterbehilfe, Patientenverfügungen und assistierten Suizid könnten auch zur Bedrohung für Menschen mit Behinderungen werden. Dazu gehört auch die Relativierung des Lebensschutzes wie z. B. beim Thema Spätabtreibung.
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