Tillmann: Haushalte von Bund und Ländern müssen vergleichbar werden
Berlin (ots)
Anlässlich der anstehenden Klausurtagung der Föderalismuskommission II am 6./7. Dezember 2007 erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismus II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB:
Am Donnerstag werden die beiden Vorsitzenden der Kommission empfehlen, bei Bundes- und Länderfinanz-ministern Indikatoren für eine Schuldenbegrenzung abzufragen.
Nicht erst seit dem Berlin-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bemühen sich zahlreiche Arbeitsgruppen, vergleichbare Datengrundlagen zu schaffen. Aber statt sich hier aufeinander hin zu entwickeln, treiben die Länder noch weiter auseinander. Während einige Länder derzeit die doppelte Buchführung (Doppik) einführen, bleiben andere vorerst bei der Kameralistik. Die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte ist aber aus vier Gründen zwingend.
Frühwarnsystem Schuldenbegrenzung
Ziel der Föderalismuskommission ist es, eine einheitliche Schuldenbegrenzung zwischen Bund und Ländern einzuführen. Dazu brauchen wir Indikatoren, die zwischen Ländern und Bund aufgrund derselben Berechnungsmethode ermittelt werden. Hierbei muss zum Beispiel berücksichtigt werden, ob und wie Pensionslasten, Abschreibungen oder Ausgliederungen behandelt werden.
Finanzplanungsrat wird Stabilitätsrat
Nach den Vorstellungen der Union soll ein deutlich aufgewerteter Finanzplanungsrat verbindlich feststellen dürfen, ob Frühwarn- oder Verschuldungsgrenzen verletzt werden. Da dieser neue Stabilitätsrat nicht demokratisch legitimiert ist, müssen ihm ganz klare Vorgaben zur Beurteilung an die Hand gegeben werden. Da an die Feststellung des Stabilitätsrates automatisch eintretende Sanktionen geknüpft werden sollen, darf es nicht zu Auslegungsfragen kommen.
Benchmarking
Gleichzeitig ist an die Vergleichbarkeit der Datengrundlagen auch der Wettstreit um die besten Lösungen gebunden. Länder sollten auch untereinander prüfen, ob dieselbe Aufgrabe durch ein anderes Land nicht günstiger erfüllt wird.
Solidarische Hilfe
Zentrales Thema der Kommission ist ebenfalls die Frage nach solidarischer Hilfe für strukturschwache Länder. Hier geht es insbesondere um die Frage der Altschuldenhilfe. Zwingende Voraussetzung für eine solche Hilfe ist dabei die Frage, ob und aus welchen Gründen ein Land in einzelnen Bereichen höhere Ausgaben zu tragen hat. Auch hierzu müssen die Zahlen vergleichbar sein.
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